Erstellt am 29.09.2011 um 13:42 Uhr von NoPain
Der BR ist für alle AN zuständig, Ausnahmen sind im BetrVG geregelt. Sortiert er aus ist das eine grobe Pflichverletzung! Moniert der BR zu Recht eine Eingruppierung sehe ich hier keine Probleme. Ist zwar nicht gerade die feine Art einen AN dann bei falscher Eingruppierung runterstufen zu lassen aber im Recht wäre er, auch wenn es nicht unbedingt zu seinen Hauptaufgaben gehört zuzusehen wie andere AN durch Wirken des BR weniger Geld verdienen ;)
Nachtrag:
Zudem könnt Ihr Euch ja auch einen neuen BRV wählen ;)
Erstellt am 29.09.2011 um 13:48 Uhr von Lernender
Möglicherweise ist es das Ziel des Br. vergleichbare Mitarbeiter in eine bessere Einstufung zu bekommen.
Erstellt am 29.09.2011 um 17:24 Uhr von eveline
Jeder BR/AN hat den BR den ergewählt hat. Daher überlegen wehn man wählt oder selbst antreten.
Erstellt am 29.09.2011 um 17:45 Uhr von NoPain
@Lernender,
mag sein aber wie wird der AG wohl entscheiden wenn er die Möglichkeit hat zwei entsprechend zurück zu stufen oder 50 hochzustufen ;) Die grenzenlose Geldgier vieler hilft Dir bei der Beantwortung dieser Frage ;)
@eveline,
richtig, um aber falsche Entscheidungen wieder rückgängig machen zu können, hat der Gesetzgeber den 23er und 33er ins BetrVG geschrieben ;)
Erstellt am 29.09.2011 um 18:29 Uhr von Lernender
NoPain
es müssen keine 50 vergleichbaren Mitarbeiter sein, es können auch nur zwei sein für die der Br. was tun will. Evtl. sind die beiden Mitarbeiter die Lieblinge des Chefs. Vielleicht ist Passadena eine von den Bevorzugten. Alles möglich
Erstellt am 29.09.2011 um 18:36 Uhr von NoPain
@Lernender,
vielleicht stehe ich auch auf den Schlauch aber die beiden Sätze:
Nun hat sich der BR gezielt die Gehälter von den Angestellten angesehen und in zwei Fällen moniert er nun die Eingruppierung der Angestellten nach ERA (2 Teilzeitkräfte, weibl.).
und
Ist es rechtens, dass ein BR gegen seine Mitglieder arbeitet?
lässt mich zweifeln das der BR hier etwas ( positives ) will.
Oder meinst Du der BR hat herausgefunden das "die Lieblinge des Chefs" zu hoch eingestuft sind bzw. bevorzugt werden und will das nun ändern? Naja, so verkehrt denke ich i.d.R. nicht aber auch das wäre möglich ;)
Erstellt am 29.09.2011 um 19:29 Uhr von Passadena
Es ist leider so, die beiden sind keine "Lieblinge" des Chefs - der wirklich allen gegenüber ganz fair ist -. Es ist mittlerweile eine Fehde zwischen BR und WL, die nun eskaliert. Es wäre ja schön, wenn der BR die Absicht hätte, AN hochzustufen. Leider ist dem nicht so. Hat man wirklich keine Handhabe gegen einen solchen BR? Und natürlich weiß man, wen man wählt. Und es haben sich auch andere aufstellen lassen. Nur leider haben die zuwenig Stimmen bekommen.
Aber nochmals: Es ist wirklich kein schönes Betriebsklima und irgendwas muss man doch machen können??
Erstellt am 29.09.2011 um 19:40 Uhr von NoPain
Die möglichen Möglichkeiten habe ich Dir doch genannt ;)
Wie argumentiert denn der BR in diesem Fall? Und was will er erreichen?
Erstellt am 30.09.2011 um 10:41 Uhr von Lernender
Hallo Passadena,
der BRV entscheidet nicht allein, sonder die Mehrheit des Gremiums. Rede einfach mal mit den Kollegen und frag sie warum sie so entscheiden.
Im übrigen sind unterschiedliche Ansichten der Betriebsparteien nicht unbedingt eine Seltenheit.
Erstellt am 30.09.2011 um 10:54 Uhr von Passadena
Hallo Lernender,
der BRV hat ja seine Kollegen über diesen Schritt gar nicht informiert, sonderd das Thema in einem Meeting mit der PA, WL und BR auf den Tisch gebracht. Die restlichen BR's waren selbst konsterniert.
Und zum Thema: Was will er erreichen? Ich glaube, er will einfach Unfrieden stiften und
gegen die WL arbeiten (und mit Abfindung in den Vorruhestand gehen?!)
Und das finde ich einfach total ungerecht, weil hier ein privates Anliegen auf dem Rücken den AN ausgetragen wird - was aber halt schwer zu beweisen ist.
Erstellt am 30.09.2011 um 11:26 Uhr von Lernender
Falls die Br. Kollegen mit der Vorgehensweise des BRV nicht einverstanden sind, können sie ihn jederzeit abwählen.
Erstellt am 30.09.2011 um 11:27 Uhr von NoPain
@Passadena,
dann würde ich mal den 33er in Betracht ziehen und einen neuen BRV wählen! Zum anderen, wenn ich das so lese, sehe ich hier eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG, da der BR hier absichtlich und ohne Not GEGEN die Interessen zweier AN handelt und somit negative Auswirkungen daraus folgen "könnten" und den Betriebsfrieden damit stört! Diesbezüglich interessiert mich noch wie lange denn die AN falsch eingruppiert waren? War es solange, dass sie davon ausgehen können auch in Zukunft in dieser Eingruppierung verbleiben zu können, also z.B. 6 Monate oder länger?