Frage zu Umbesetzung von Mitarbeitern durch den AG ohne Info an den BR
Unser BR als auch ich bin Neuling. Aktuell haben wir den Fall das es bei 2 Mitarbeitern Umbesetzt wurden, ohne das der BR informiert wurde. Das heißt Sie wurden innerhalb der Organigramm einer anderen Gruppe zugeordnet. Einer von den beiden erhielt auch damit neue Aufgaben, wobei er sein alten Aufgaben abgegeben hat. Die zweite Person hat keine neuen Aufgaben erhalten.
Soweit ich gelesen habe muß der BR bei Personalien dieser Art informiert werden?!?
Wie gehen wir am besten vor?
Community-Antworten (2)
28.09.2011 um 09:32 Uhr
Dein Br. kann sich § 99 BetrVG anschauen.
28.09.2011 um 09:49 Uhr
Ihr solltet Euch auch mit dem Begriff der Versetzung befassen (§ 95 Abs 3 BetrVG).
So knapp wie Du es erklärst könnte es ein, dass einer versetzt wurde und der andere nicht.
Wenn Ihr alle neu seid, solltet Ihr zügig Seminare besuchen, wo diese Dinge erklärt werden.
"Wie gehen wir am besten vor" Zunächst den AG auf die Rechte des BR aus dem § 99 BetrVG hinweisen und ihn umgehend um detailierte Informationen bitten, damit Ihr prüfen könnt ob eine Versetzung vorliegt.
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