Erstellt am 10.09.2011 um 10:50 Uhr von charlot
Wenn man es glaubhaft belegen kann, muss der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht handeln. Der BR kann ihn dann ggf. auch dazu per ArbG zwingen. Der AG MUSS sich weiter das Fehlverhalten seiner Ang. / Führungskräfte zurechnen lassen. Er macht sich also ggf. auch Schadenersatzpflichtig.
Wenn es also nun schon mehr als ein AN gibt der dieses bestätigt, hat der AG Probleme falls er nicht handelt. Auch hat man dann mit einer Anzeige die bessere Position, es müssen dann nur alle Betroffenen auch zu Aussagen bereit sein. Besser noch andere Zeuge zusätzlich.
Ich denke, wenn mehr als 1 AN Anzeige erstattet, dürfte der AG auch weil er sich der sonst möglichen Folgen bewusst ist handeln
Erstellt am 12.09.2011 um 07:39 Uhr von gironimo
"was soll der br machen " nun ich denke, er muss den Chef veranlassen die Augen zu öffnen. Ihm den Ernst der Lage schildern und deutlich machen, dass die Situation zur Anzeige führen kann. Der BR muss versuchen, den Chef zum Handeln zu bewegen.
Ansonsten sollte der BR die Interessen der AN vertreten. Sich also derer Nöte annehmen. Und da könnte er Kontakt mit einem Rechtsbeistand aufnehmen, der Euch ggf. auch bei einer oder mehrerer Anzeigen unterstützt, wenn der Chef nicht handelt.