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Abschaffung des Betriebsrates, ersetzt durch MAV?

H
henry7311
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

Wir sind eine städtische gGmbH in der Pflege, 180 Mitarbeiter, deren Betriebsrat (6 Personen) durch eine einzelne Person als Mitarbeitervertretung mit entsprechender Freistellung ersetzt werden soll.

Dies scheint mir juristisch fragwürdig?

Danke für evtl. Antworten.

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Community-Antworten (5)

A
AlterMann

11.02.2022 um 21:35 Uhr

Hallo Henry, bei einer Personalstärke von 180 hättet Ihr einen BR mit 7 Mitgliedern. (Eine ungerade Zahl ist nie vorgesehen.) Ist das überhaupt ein richtiger BR oder nur ein "Spiel-BR" ohne Rechte? Der AG kann jedenfalls nicht einfach bestimmen, dass es keinen BR mehr gibt. Wenn allerdings der jetzige BR seinen Pflichten nicht nachkommt und keinen Wahlvorstand einsetzt, könnte es so kommen, wie Du schreibst. Gäbe es denn Kandidaten?

E
enigmathika

12.02.2022 um 17:29 Uhr

Das erscheint sogar völlig abwegig! Wer will denn den Betriebsrat durch eine Mitarbeitervertretung ersetzen? Und wer soll diese Mitarbeitervertretung bestimmen/bestellen?

H
henry7311

13.02.2022 um 09:42 Uhr

Es gibt einen regulären BR, ein Mitglied fehlt wegen Elternzeit, die Ersatzmitglieder sind anderweitig weggebrochen. Der AG plant zur jetzigen Wahl eine Umfrage, ob ein BR überhaupt gewünscht ist. Könnte sein, das über 50% der Mitarbeiter tatsächlich kein Interesse haben.... Danke in jedem Fall schon für die Antworten, LG.

C
celestro

13.02.2022 um 17:34 Uhr

"Könnte sein, das über 50% der Mitarbeiter tatsächlich kein Interesse haben...."

das wäre aber rechtlich völlig egal ... wenn ein BR existiert / existiert hat, ist ein neuer zu wählen ... auch wenn 80% der MA keinen haben wollen

H
henry7311

13.02.2022 um 20:31 Uhr

Herzlichen Dank, das war entscheidend.....

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