Hallo,

Wir sind eine städtische gGmbH in der Pflege, 180 Mitarbeiter, deren Betriebsrat (6 Personen) durch eine einzelne Person als Mitarbeitervertretung mit entsprechender Freistellung ersetzt werden soll.

Dies scheint mir juristisch fragwürdig?

Danke für evtl. Antworten.