Eine Kollegin hat nach einem zwei jährigen Zeitvertrag einen neuen zweckgebundenen Arbeitsvertrag erhalten (Vertretung für Elternteilzeit). Unsere Fragen hierzu:
-die gesunde werdende Mutter ist erst im dritten Monat schwanger.
Kann man denn schon zu diesem Zeitpunkt eine Vertretung für Elternteilzeit einstellen?
Bei einer Fehlgeburt wäre die Kollegin sofort arbeitslos ?
-Im Arbeitsvertrag wird die werdende Mutter namentlich genannt. U.E. besteht hier ein Formfehler. Was soll der BR in diesem Fall unternehmen.
-Kennt jemand Möglichkeiten diesen zweckgebundenen Arbeitsvertrag in einem unbefristeten AV umzuändern?