W.A.F. LogoSeminare

Elternteilzeit

J
Joschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Wer kann mir einen Tipp geben wie Elternteilzeit im Betrieb mit einer BV geregelt werden kann ? Ist soetwas überhaupt möglich ? Es geht mir hier um die 7 Wochen frist vor beginn der Elternteilzeit.

Danke an alle joschi

6.56305

Community-Antworten (5)

K
Kölner

28.08.2007 um 11:23 Uhr

@joschi Mir wäre es neu, wenn ein BR dazu etwas abschließen kann. Individualrecht!

C
Campera

28.08.2007 um 13:21 Uhr

Vor allem abschleißend gesetzlich geregelt, was sollte also eine BV?

T
tamirasun

28.08.2007 um 14:03 Uhr

Ja, was ist denn Dein Problem mit der 7 Wochen Frist? Interessiert mich jetzt auch mal lächel

J
Joschi

30.08.2007 um 11:29 Uhr

Hallo tamirasun !

einige MA denken es währe gegenüber dem AG unfair erst so kurz vorher die Elternzeit zu melden. Sie denken der AG braucht mehr Zeit für Ersatzpersonal. Unserer Meinung nach sollte da auch nichts gemacht werden,denn wir hatten den Fall : ein MA sagte 5 Monate imvorraus bescheid und der AG hat Ihn gleich gekündigt ( natürlich aus anderen Gründen ). Unsere AG-nahen MA wollen eine BV die einen "Kündigungsschutz von 5 Monaten bei meldung der Elternzeit" beinhaltet.

joschi

L
Lotte

30.08.2007 um 11:32 Uhr

joschi, was würde passieren, wenn der AG trotz BV kündigt?

Ihre Antwort