Erstellt am 09.02.2022 um 11:28 Uhr von takkus
Wenn es sein Verschwinden vorher angekündigt hat, dann sehe ich es so. Geht er spontan wird es oft schwierig mit dem nachladen von EBRM.
Erstellt am 09.02.2022 um 11:42 Uhr von celestro
"wird es oft schwierig mit dem nachladen von EBRM."
Stimme zu ... ist aber mMn kein Grund es nicht zu tun (bzw. zu versuchen).
Erstellt am 09.02.2022 um 12:49 Uhr von takkus
Erstellt am 09.02.2022 um 14:24 Uhr von Catweazle
Müssen muss man nicht. Ob man darf hängt davon ab ob ein Verhinderungsgrund vorliegt.
Erstellt am 09.02.2022 um 14:43 Uhr von celestro
@Catweazle
Wie kommst Du darauf, dass der BRV kein Ersatzmitglied einladen muss?
Erstellt am 09.02.2022 um 14:47 Uhr von Relfe
keine Lust weiter teilzunehmen wäre kein Verhinderungsgrund ein EBRM nachzuladen.
Wenn der wortlos geht, würde ich keinen Verhinderungsgrund sehen.
Jeder BRM kann die Sitzung verlassen wann er will, das ist noch kein Verhinderungsgrund
Erstellt am 09.02.2022 um 14:55 Uhr von celestro
Die Formulierung im Startpost:
"wenn ein ordentl. BR-Mitglied die BR-Sitzung eher verlassen muss"
deutet aber eher an, das eine Verhinderung vorliegen könnte. Und wenn dem so ist, dann MUSS auch ein Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 09.02.2022 um 14:59 Uhr von Catweazle
celestro, hier geht es um eine Nachladung während einer Sitzung.
Erstellt am 09.02.2022 um 15:02 Uhr von Relfe
wenn ein Verhinderungsgrund vorliegt, dann muss der BRV zumindestens versuchen ein EBRM nachzuladen, wenn ihm das nicht gelingt, macht es dann auch nichts.
Der Versuch reicht aus, wenn während er Sitzung ein Verhinderungsfall eintritt.
Erstellt am 09.02.2022 um 15:08 Uhr von celestro
"hier geht es um eine Nachladung während einer Sitzung."
Nicht unbedingt ... aus "wie sieht es aus, wenn ein ordentl. BR-Mitglied die BR-Sitzung eher verlassen muss und nicht wieder kommt, kann und muss ich dafür ein Ersatzmitglied einladen?" geht nicht hervor, dass das für den BRV "plötzlich kommt".
Aber selbst wenn ... wieso sollte das etwas ändern? Entweder muss der BRV im Verhinderungsfall nachladen (dann auch "plötzlich"), oder er muss es nicht. Aber das er "im plötzlichen Fall" nicht nachladen muss ... worauf sollte sich diese Annahme stützen?
Zumal Du selbst schreibst: "Müssen muss man nicht. Ob man darf hängt davon ab ob ein Verhinderungsgrund vorliegt."
und jedenfalls Satz 2 macht dann keinen Sinn. Denn wenn der BRV das DARF, dann MUSS er mEn auch.
Erstellt am 09.02.2022 um 15:41 Uhr von Catweazle
Ich denke, Müssen scheidet aus. Wo soll die Grenze sein? Sonst müsste er für jede Pinkelpause ein- und wieder ausladen. Oder wenn jemand die Sitzung eine halbe Stunde vorher verlässt. Der Nachrücker aber eine ganze Stunde für den Weg benötigt.
Erstellt am 09.02.2022 um 16:05 Uhr von celestro
"Eine Verhinderung liegt immer, – aber auch nur dann vor, wenn das Betriebsratsmitglied vorübergehend aus rechtlichen (BAG, Urteil v. 23.8.1984, 2 AZR 391/83) oder tatsächlichen (BAG, Urteil v. 15.11.1984, 2 AZR 341/83) Gründen nicht in der Lage ist, seine betriebsverfassungsrechtlichen Amtsobliegenheiten auszuüben. Dabei steht es einer objektiven Verhinderung gleich, wenn es dem Betriebsratsmitglied unzumutbar ist, seine Amtsaufgaben wahrzunehmen. Auf die Vorhersehbarkeit oder die Dauer der Verhinderung kommt es nicht an."
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-29-einberufung-der-sit-3342-ersatzmitglieder_idesk_PI42323_HI2032831.html
und auf die Pinkelpause muss ich hoffentlich nicht eingehen ...
Erstellt am 10.02.2022 um 07:44 Uhr von relfe
@Catwaelze
1. wenn das BRM die Sitzung eine halbe Stunde vorher verlässt, ohne Verhinderungsgrund dann darfst Du nicht nachladen
2. wenn ein Verhinderungsgrund vorliegt, muss Du nachladen bzw. den Versuch machen nachzuladen (also mind. 1 EBRM besser 2 EBRM versuchen zu erreichen)
3. wenn Du "Pech" hast hat ein EBRM Zeit und braucht einen Stunde, dann musst Du die Sitzung solange unterbrechen.
ob das jetzt "Glück" ist keinen zu erreichen, das ist Ansichtssache. Auf jeden Fall sollte man den Versuch protokollieren, weil man muss nur in angemessenem Maß versuchen ein EBRM kurzfristig zu bekommen.