Erstellt am 24.08.2011 um 15:25 Uhr von blackjack
..das Amt des BRV ist nicht vererbbar.
Es ist ein neuer BRV zu wählen
Erstellt am 24.08.2011 um 15:28 Uhr von neskia
Der stelli wird nicht automatisch Vorsitzender er bleibt das, wozu er gewählt wurde: stelli.
Er vertritt nur bei Verhinderung den Vorsitzenden.
Deshalb müsst ihr sogar aus euren Reihen den Vorsitzenden neu wählen. Dazu §26 BetrVG
Erstellt am 24.08.2011 um 15:44 Uhr von PTNetty
Hey,
theoretisch könnte der Stelli aber auch sein Amt niederlegen und sich zur Wahl des Vorsitzenden stellen.
Dann müsst ihr auch den Stellvertreter neu wählen.
Aber das liest sich in eurem Fall irgendwie nicht so. Der Stelli wird sein Amt wohl eher nicht aufgeben, denn die Gefahr besteht natürlich, dass er am Ende keine der beiden Positionen bekleidet, weil jemand anderer gewählt wird.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 24.08.2011 um 16:05 Uhr von paula
Ihr könnt den Stellvertreter aber auch gleich noch abwählen und einen neuen Stellvertreter bestimmen
Erstellt am 24.08.2011 um 16:26 Uhr von rkoch
Ihr könnt aber auch gleich als BR vom Amt zurücktreten und ganz neu wählen .. :-)
Nein im Ernst:
> wenn ja, wo steht darüber was ?
§26 hat Neskia schon erwähnt, allerdings gehe ich davon aus das ihr den kennt, aber wohl die Details dieses § nicht verstanden habt.
§ 26 Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Vergleiche das mit den Modalitäten BR zu Ersatzmitglied, dann fällt Dir ein Detail auf:
Betriebsräte werden nach Listen gewählt, die nicht gewählten sind Ersatzmitglieder und rücken automatisch nach.
Hier soll aber eben der BRV und sein Stellv. gewählt werden, also grundsätzlich 2 Ämter die i.d.R. unabhängig gewählt werden. Danach: Fällt einer der Amtsinhaber weg, ist der Posten frei und muß neu besetzt werden.
Klarer wird das durch Abs. 2:
Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter ...
NUR im Falle der Verhinderung tritt der Stellvertrer ein. Nicht etwa bei Ausscheiden aus dem Amt (vgl. § 25 (1) BetrVG: Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach.)
Alles klar?
Erstellt am 25.08.2011 um 12:37 Uhr von neskia
Seid ihr sechs BR-Mitglieder?
- einen vorsitzenden, der in Altersteilzeit eintritt
- einen Stellvertreter, den keiner will
- die restlichen 4 mitglieder, die was verhindern wollen