E- zigaretten...
Hallo Kollegen ! Bei uns existiert eine BV über Nichtraucherschutz. So weit, so gut. Nun kam ein Kollege und fragte ,ob das auch für die so genannten E- Zigaretten gilt. Ich muß ehrlich gestehen, diese Variante haben wir echt nicht bedacht. Habt Ihr Erfahrungen, bzw. wie wird das bei Euch gehandelt ? Vielen Dank für Eure Antworten.
Community-Antworten (24)
07.02.2018 um 11:38 Uhr
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) § 5 Nichtraucherschutz (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
07.02.2018 um 13:25 Uhr
Stimmt schon, allerdings ist das "Problem" bei E-Zigaretten nicht der gesundheitsschädliche Tabakrauch, da hier größtenteils kein Tabak verdampft wird. Störend sind die Gerüche der entstehenden Dämpfe trotzdem.
Wir hatten die gleich Thematik und haben gemeinsam mit unserem Vorstand die BV um die Nutzung von E-Zigaretten ergänzt. Wir behandeln E-Zigaretten, E-Shishas und änliches wie "normale" Zigaretten und haben dies innerhalb der Räume untersagt und gleichzeitig definierte "Raucherräume/Zonen" ausgewiesen.
07.02.2018 um 14:30 Uhr
So lange die Belegschaft das so akzeptiert ist das in Ordnung. Im Streitfalle wird sich Eure BV aber vermutlich als Makulatur erweisen und wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere dann ist der Streit eigentlich schon vorprogrammiert. Gut gemeint ist die Mutter von schlecht gemacht.
07.02.2018 um 15:55 Uhr
E Zigaretten werden eben nicht herkömmlichen Zigaretten gleichgesetzt. So kann z.B. ein Gaststättenbesitzer das Rauchen von E Zigaretten erlauben. Ich habe gehofft, dass es jemanden mit einer entsprechenden BV gibt. Gerti
07.02.2018 um 16:32 Uhr
"Ich habe gehofft, dass es jemanden mit einer entsprechenden BV gibt."
Hast du die Antwort von stehipp gelesen?!
07.02.2018 um 17:42 Uhr
Die ganzen Raucher-BVen sind doch die innerbetriebliche Umsetzung des §5 ArbStättV. Und dort geht es eben um Tabakrauch. Eine gesetzliche Verpflichtung die Raumluft dampffrei zu halten besteht damit also nicht.
Verbleibt also die Frage, ob der Arbeitgebr das Dampfen "einfach so" (natürlich mitbestimmt) verbieten kann. Und da kommen wir in Konflikt mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Im Grunde genommen genau so wie bei der Frage ob der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter(inne)n verbieten kann, Parfüm zu benutzen. Die Benutzung eines Parfüms wird er in der Regel nicht untersagen können, selbst wenn regelmäßig vereinzelte Überdosierungen in der Belegschaft zu vermelden sind. Mit welchem Recht kann er das Dampfen dann verbieten? Auch mit Hilfe des BR kann er ein Parfümverbot nicht durchsetzen ...
Stehipps BV dürfte schon aus diesem Grunde rechtsunwirksam sein. Zudem hat man sich dort zusätzlich wohl noch ein ganz dickes Ei ins Nest gelegt So wie ich es verstehe hat man dort "Raucher-und-Dampfer-Zonen, bzw. -Räume" eingerichtet. Häufig sind Dampfer ehemalige Raucher die sich jetzt nicht mehr dem Tabakrauch aussetzen möchten, gelcizeitig schickt man sie aber mit Rauchenden in denselben Raum. Da ist der Konflikt vorprogrammiert und sobald mal ein Dampfer nur ein bisschen auf Krawall gebürstet ist, wird er die ganze Regelung zum kippen bringen.
Insofern wäre auch nicht anzuraten, diese BV quasi zu übernehmen.
08.02.2018 um 11:24 Uhr
Ich glaube, es ist nicht so richtig bekannt dass es abhängig vom Bundesland ist. Bei uns in RP ist das "Dampfen" dem Konsum von Zigaretten gleichgestellt, fällt also unter das Nichtraucherschutzgesetz. In anderen Bundesländern, z. B. NRW wird ein Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen gemacht. Das sollte auf alle Fälle in einer entsprechenden BV berücksichtigt werden. Diese wäre dann nähmlich standortabhängig
08.02.2018 um 11:33 Uhr
Nordling, was ist denn die Rechtsgrundlage für diese Gleichstellung?
08.02.2018 um 12:09 Uhr
@ Pjöööng: Schaue bitte mal hier https://www.swr.de/swraktuell/e-zigarette-vor-gericht-dampfen-statt-qualmen/-/id=396/did=14470638/nid=396/1jg4b15/index.html
08.02.2018 um 12:30 Uhr
Tja, da steht das zwar so, es findet sich aber auch kein Beleg für diese These. Wer weiß woher dieser Redakteur sein "Wissen" bezogen hat.
Schaue ich dann in ein alternatives Medienerzeugnis (http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/e-zigaretten-immer-mehr-menschen-steigen-um-auf-die-elektronische-variante_17975049.htm), dann lese ich dort: "Klar geregelt sei die Frage des Drinnen-Dampfens in der Öffentlichkeit noch nicht. "In Hessen ist es überwiegend nicht erlaubt", sagt er. Aber in Baden-Württemberg beispielsweise könne oft gedampft werden, wo nicht geraucht werden dürfe."
Einen belastbaren Beleg für Deine These kann ich jedenfalls nirgendwo finden.
08.02.2018 um 16:03 Uhr
Hi Pjöööng, jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Auf der einen Seite kritisierst Du einen Artikel des SWR mit dem Hinweis, die Quelle des Redakteurs sei nicht ersichtlich (obwohl sogar ein Aktenzeichen in dem Artikel genannt wird). Auf der anderen Seite beziehst Du dich auf einen Artikel der Echo, in dem ebenfalls keine genauen Rechtsquellen genannt werden. Aber ich bestreite, dass Baden Würtemberg zu den Bundesländern gehört, die das "Dampfen" befürworten. Denn selbst das Sozialministerium in Stuttgart vertritt die Meinung, dass E- Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen. Siehe hier:
Sehr interessant auch folgender Artikel
http://www.fr.de/wirtschaft/e-zigarette-rauchen-mal-erlaubt-mal-verboten-a-859343
Ich glaube das sind genug Belege um meine oben zuerst aufgestellte These zu untermauern, auch wenn der Hinweis auf entsprechende Urteile fehlt (außer das des Kölner Verwaltungsgerichtes)
08.02.2018 um 18:08 Uhr
Nordling, Du musst gar nicht verwirrt sein. Ich habe diese echo-online Seite nur als Beispiel dafür gebracht, dass hier anscheinend jeder Redakteur das schreibt was ihm gefällt und dass man nur lange genug im Netz suchen muss um letztendlich eine Seite zu finden, die den eigenen Standpunkt belegt. Und genau aus diesem Grunde halte ich diese Seiten nicht für zitierfähig. Das Aktenzeichen das in Deinem Artikel genannt wird, hat wiederum nichts mit der These zu tun, die Du als Beleg dafür anführst, dass in einigen Bundesländern das Dampfen dem Rauchen gleichgestellt sei und daher standortabhängige Regelungen getroffen werden müssten.
Jetzt schreibst Du, dass "selbst das Sozialministerium in Stuttgart die Meinung vertritt, dass E- Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen" und belegst das mit einer Meldung aus dem Jahre 2012 bei der es um ein Verkaufsverbot der Liquids geht und um damit verbundene Razzien. Wenn ich mit offenen Augen durch deutsche Städte gehe, dann scheint sich das Thema Verkaufsverbot erledigt zu haben.
Letztendlich stützen sich Deine beiden neuen Verlinkungen auf die Nichtrauchergesetze. Die Nichtrauchergesetze regeln wiederum nur den Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum. Siehe z.B. Nichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg: § 1 Zweckbestimmung (1) Dieses Gesetz hat zum Ziel, dass in Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen, in Jugendhäusern, in Tageseinrichtungen für Kinder, in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtun-gen und Gaststätten nicht geraucht wird. Die Regelungen dienen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. (2) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für Justizvollzugsanstalten.
Oder für Rheinland-Pfalz:
§ 1 Zweck des Gesetzes, rauchfreie Einrichtungen (1) Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung) in den in den nachfolgenden Bestimmungen genannten Einrichtungen. (2) Für Einrichtungen, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes rauchfrei sind, besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
§ 2 - Rauchfreie öffentliche Gebäude § 3 - Rauchfreie Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen § 4 - Rauchfreie Einrichtungen der Jugendhilfe § 5 - Rauchfreie Schulen 1 § 6 - Rauchfreie Heime der Altenhilfe, Pflegeheime und Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch § 7 - Rauchfreie Gaststätten § 8 - Sonstige rauchfreie Einrichtungen
- Universitäten oder Fachhochschulen,
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
- Theater oder Kinos,
- Museen oder
- Sportstätten
Die privatwirtschaftlichen Arbeitsstätten werden durch das Landesrecht gar nicht erfasst, die landesrechtlichen Nichtraucherschutzgesetze entfalten auf sie gar keine Wirkung.
Die Älteren unter uns werden sich auch noch gut daran erinnern wie bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes Bund und Länder sich den Schwarzen Peter gegenseitig zugeschoben haben um selber nicht tätig werden zu müssen.
08.02.2018 um 18:59 Uhr
Bei uns im Konzern gibt es die Klare Ansage vom Arbeitgeber das das Verwenden von E-Zigaretten in den Räumen des AG untersagt ist im Zusammenspiel mit den Health und Safeties. Als BR kannst du bei so einer Regelung m.E. Nur gegen Windmühlen fechten
08.02.2018 um 20:55 Uhr
Wenn der BR den Arbeitgeber gewähren lässt ...
09.02.2018 um 10:09 Uhr
Och Pjöööng, nun mach doch nicht immer alles so kompliziert.
Punkt 1: § 5 Abs. 1 ArbStättV ist eindeutig. Somit müssen privatwirtschaftliche Arbeitsstätten gar nicht vom Nichtraucherschutzgesetz erfasst werden.
Punkt 2: Jede Landesregierung entscheidet für sich wie sie das Nichtraucherschutzgesetz auszulegen hat. Die einen sagen eben Dampfen gleich Tabakrauchen, die anderen sind der Meinung dass beides nicht gleichzusetzen ist. (Beispiele für die Unterschiede: Hessen, Rheinland- Pfalz, NRW, Niedersachsen).
Meine Schlussfolgerung: Es hängt vom Bundesland ab, in dem die BV Gültigkeit hat denn entscheidend ist nicht das Schutzgesetz für Nichtraucher sondern die Einstufung einer E- Zigarette als schädlich oder Lufterfrischer. Und genau das war meine Aussage in meinem ersten Beitrag.
Ach Ja. Ob es bei der Aussage des Sozialministeriums in Stuttgart nun um Liquid, Tabak oder geraspelte Schuhsohlen geht, ist doch vollkommen egal. Kernaussage war, E- Zigaretten sollten dem Nichtraucherschutzgesetz unterstellt werden. Für mich ergibt das die Schlussfolgerung das Dampfer somit dem Tabakraucher gleichzustellen sind. Und darin sehe ich nicht unbedingt eine Zustimmung der Landesregierung.
09.02.2018 um 14:19 Uhr
Zitat (Nordling): "Och Pjöööng, nun mach doch nicht immer alles so kompliziert."
Es ist halt komplizierter als Du es Dir wohl vorstellen kannst. Das ist aber nicht meine Schuld. Ich habe die rechtlichen Grundlagen für unseren Staat nicht entworfen.
Zitat (Nordling): "Punkt 1: § 5 Abs. 1 ArbStättV ist eindeutig."
Volle Zustimmung meinerseits!
"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. "
"Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch"! Das ist in der Tat eindeutig!
Zitat (Nordling): "Jede Landesregierung entscheidet für sich wie sie das Nichtraucherschutzgesetz auszulegen hat."
Ohoh! Gemeinschaftskunde war nicht Deine Kernkompetenz in der Schule? "Gewaltenteilung" sagt Dir nichts? "Förderalismus" hältst Du für eine Anlage zum Befördern von Rohstoffen?
Eine Regierung erlässt Gesetze (Legislative). Über die Auslegung entscheiden dann die Gerichte (Judikative). Arbeitsrecht ist Bundesrecht! Diese Nichtraucherschutzgesetze sind hingegen offensichtlich Landesrecht. Die Landesregierungen dürfen keine Gesetze erlassen die in Bundesrecht eingreifen.
Sorry, aber wenn Du schon nicht verstehst wie unser Staat funktioniert, dann versuche doch nicht so wilde Phantasien hier unters Volk zu bringen.
09.02.2018 um 14:53 Uhr
@ Pjöööng Fein, dass Du mir wenigstens bei Punkt 1 zustimmst. Bei Punkt 2… OK, war saublöd ausgedrückt, gebe ich zu. Es ist aber nicht zu bestreiten, dass es unterschiedliche Länder“regelungen“ gibt, bist Du mit diesem Begriff wenigstens einverstanden? Womit wir wieder am Anfang sind, nämlich dass die Gültigkeit entsprechende BV’s zum Thema E- Zigarette abhängig vom Bundesland ist.
Noch ein wenig was zu meinem Lebenslauf: In Gemeinschaftskunde sprachen wir über das Schicksal armer Maisbauern in Peru, Apartheit in Südafrika und die politische Stellung Israels und der Palästinenser im Nahen Osten. Du kannst mich also nicht für die mangelnden Lerninhalte verantwortlich machen, die mir Ende der 60er, Anfang der 70er in den allgemeinbildenden Schulen vermittelt wurden.
Und wenn ich „Wilde Phantasien“ unters Volk bringen wollte, würde ich etwas über Scheibenwelten, verrückten Zauberern und niedlichen Einhörnern schreiben.
09.02.2018 um 15:00 Uhr
Irritierend dass Du aus der eindeutigen Formulierung "Tabakrauch" in der Arbeitsstättenverordnung (Bundesrecht) mittels einer originellen Interpretation der Nichtraucherschutzgesetze (Landesrecht) "Tabakrauch und Liquiddämpfe" machen willst.
09.02.2018 um 15:35 Uhr
Nicht ich bin der Schuldige, verschiedene Landesregierungen versuchen es so zu drehen. Zumindest wenn sie E- Zigaretten den gleichen Gefährdungsgrad wie Tabakprodukte zugestehen wollen. Da ist es doch eigentlich egal ob das Endresultat "Rauch" oder "Dampf" heißt
Wie war es noch? Zitat Pjöööng: „Das ist aber nicht meine Schuld. Ich habe die rechtlichen Grundlagen für unseren Staat nicht entworfen."
09.02.2018 um 15:47 Uhr
Nein! Nein! Nein!
Das ist Deine ureigenste Interpretation!
Hättest Du mal weniger über peruanische Maisbauern diskutiert und Dich stattdessen mit dem Aufbau unseres Staatswesens beschäftigt, dann könntest Du gar nicht auf die Idee kommen dass Landesrecht hier Biundesrecht beugen darf.
09.02.2018 um 16:02 Uhr
Also, wenn ich Dich vorhin richtig verstanden habe, gibt es auf Bundesebene keine Regelungen in Bezug auf E- Zigaretten. Also bleibt den Ländern doch gar nichts anderes übrig als es auf Landesebene zu regeln. Und wo nichts geregelt ist kann auch nichts gebeugt werden, richtig?. Wie kommst Du jetzt also auf die lustige Idee ich würde versuchen, eine Argumentationskette aufzubauen die in mein Denkkonzept passt?
Und trete doch bitte nicht immer auf meiner Schulbildung rum. Land Bremen hatte damals halt die miesesten Bildungsvoraussetzungen. Und außerdem... Das Leben peruanischer Maisbauern war ein interessantes Thema, so schön fremd und exotisch...
09.02.2018 um 16:08 Uhr
Ich gebe auf! Dir fehlen so wichtige Grundlagen über den Aufbau unseres Gemeinwesens, dass eine sachliche Diskussion mit Dir in der Tat völlig ausgeschlossen ist.
13.07.2020 um 18:07 Uhr
Wie man dem folgenden Beitrag https://www.powercigs.net/ratgeber/kurze-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen-zum-thema-e-zigaretten" entnehmen kann, gilt nicht automatische auch ein Dampf Verbot, wo auch das Rauchen untersagt ist. Aber da die Lokalitätbetreibenden vom Hausrecht Gebrauch machen, ist es in der Regel so gehandhabt, dass wenn ein Rauchverbot besteht, meistens Dampfen auch untersagt ist.
14.07.2020 um 01:28 Uhr
denke aber, dass das Thema nach 2,5 Jahren nicht mehr so aktuell sein dürfte ... :rolleyes:
Verwandte Themen
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus; Zigaretten bei Ebay ersteigert, für mich als BRV mit meinem Firmen PC - können die mich nun auch als BRV absetzen?
Älterich habe letztes Jahr im Sommer Zigaretten bei Ebay ersteigert,für mich als BRV mit meinem Firmen PC. Der Verkäufer hat die Zigarretten aus Tschechien Steuerfrei (1 Stange ist erlaubt) mitgebracht. Un
Hätte mein Betrieb einen Betriebsrat - hätte er mir bei der Kündigung helfen können?
Älterhallo mir wurde gekündigt .ich war in einem lebensmittel geschäft 15 jahren beschäftigt habe dort als filialenleiterin gearbeitet .Der kündigungsgrund war ,das ich 3stück zigaretten von der marke des
E-Zigaretten Ja oder Nein
ÄlterHallo BR-Gemeinde, mich beschäftigt derzeit eine eher ungewöhnliche Frage. In unserem Betrieb "rauchen" immer mehr Kollegen/innen diese neuen "E-Zigaretten". Für die die diese Dinger nicht kennen
Keine Rauchpausenregelung - kann man es als betriebliche Regel oder Übung ansehen, wenn man sich am Rauchverhalten seines Vorgesetzten orientiert und ebenso oft zum Rauchen vor die Tür geht?
ÄlterHallo ihr Wissenden, kann man es als betriebliche Regel oder Übung ansehen, wenn man sich am Rauchverhalten seines Vorgesetzten orientiert und ebenso oft zum Rauchen vor die Tür geht? Unbezahlt natür
Abmahnung wegen Verweigerung von wegmachen der Zigarettenstummel
ÄlterHallo, Jemand bei uns hat gestern eine Abmahnung erhalten weil er sich geweigert hat Zigaretten stumme auf dem Hof zu entsorgen. Die Person ist zudem Nichtraucher und hat es deshalb auch verweiger