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Mitbestimmungsrechte des BR bei Einführung von Parkgebühren

Z
Zeppelin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, ich möchte euch mal wieder um Rat bitten. Es geht um die Erhebung von Parkgebühren für die Koll. unseres Betriebes durch den AG. Hat der BR in dem Fall Mitbestimmungsrechte ?

Danke

3.07206

Community-Antworten (6)

K
Kurzarbeiter

16.08.2011 um 22:00 Uhr

was soll es denn kosten??

Leitfaden für die Einführung einer betrieblichen Parkraumbewirtschaftung

Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten ein. Hierzu zählt auch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung. Hierbei kommen die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung des Betriebes), des § 87 Abs. 1 Nr. 6 (Kontrolleinrichtungen), des § 87 Abs. Nr. 8 (Sozialeinrichtungen) und des § 87 Abs. 1 Nr. 10 (Lohngestaltung) in Betracht.( vgl. Arbeitsrecht im Betrieb 12/94, S. 744ff.)

http://www.hvv.de/fahrkarten/proficard-grosskunden/grosskundenabonnement/Parkraum_GKA_300309.pdf.

Z
Zeppelin

16.08.2011 um 23:26 Uhr

der AG denkt so an 40€ pro Stellplatz

K
Kölner

16.08.2011 um 23:39 Uhr

@Zeppelin Bisher war das kostenlos? Dann würde ich da weiter drauf bestehen und auch vor der Einigungsstelle nicht zurückschrecken. § 87 Abs. 1 BetrVG gilt ja...

B
blackjack

17.08.2011 um 00:02 Uhr

@Zeppelin, in dem Fall, würde ich auf betriebliche Übung plädieren. Bei einer längerfristigen Zur-Verfügung-Stellen eines unentgeltlichen Firmenparkplatzes auf dem Betriebsgelände, dürfte eine vertragsumgestaltende betriebliche Übung nicht in Betracht kommen. In dem fall würde ich erwägen, dass die einseitige Einstellung der entsprechenden Übung durch den Arbeitgeber auf Willkürfreiheit oder auch eines sachlich-proportionalen Grundes untersucht werden muss.

C
charlot

17.08.2011 um 11:55 Uhr

Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes v. 16.11.2009, Az.: 17 Sa 900/09

Erhält ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber über Jahre hinweg bestimmte Vergünstigungen, so können diese nicht nach Belieben des Arbeitgebers wieder gestrichen werden. Genauso entschied das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 16.11.2009: http://www.unternehmer.de/gibt-es-ein-recht-auf-einen-arbeitnehmerparkplatz-77794

P
paula

17.08.2011 um 18:52 Uhr

bei uns gibt es auch kostenlose Parkplätze. Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich aber ein Beispiel, dass ich bemerkenswert fand. Die Einführung von Parkgebühren hat dazu geführt, dass mehr MA ein Parkplatz erhalten konnten, da die MA plötzlich genauer geschaut haben, ob sie tatsächlich einen brauchen (IT-Firma mit einem Gehaltsniveau wo auch die 50 Euro nicht wirklich weh tun). Bei denen wird es im Laden echt positiv gesehen. Der AG hat das Thema genutzt um gleichzeitig Jobtickets zu sponsoren, eine Fahrgemeinschaftsbörse wurde auf den Weg gebracht und selbst in die Förderung von alternativen Antrieben wurde eingestiegen

Das finde ich dann eine Entwicklung die Charm hat. Ein AG dem es hier nicht nur ums kassieren geht sondern so etwas mal anders angeht

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