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Parkgebühren

E
etugruber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Wenn ich an einer BR Sitzung teilnehme, habe ich auch Anspruch auf Parkgebühren? KM Geld bekomme ich. Aber bei den Parkgebühren macht Sie Ärger... wo kann ich dies nach lesen? BetrVG § ? Im Hof waren alle Parkplätze besetzt, somit musste ich außerhalb parken... Dieser ist Gebührenpflichtig. Ich dachte immer, dir dürfen durch die BR Arbeit keine Nachteile entstehen?

1.61106

Community-Antworten (6)

G
gironimo Akzeptiert

19.02.2016 um 14:23 Uhr

Der AG hat die Kosten zu ersetzen, die durch die BR-Tätigkeit entstehen. Wenn es also nicht möglich war, anders zu parken, sind die Parkgebühren eben auch Kosten des Betriebsrats im Sinne des § 40 BetrVG

P
Pjöööng

19.02.2016 um 11:48 Uhr

Die Frage ist, ob die Parkgebühren "notwendig" sind.

E
Erbsenzähler

19.02.2016 um 11:49 Uhr

Wo parkst du denn? Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet Arbeitnehmern (kostenlose) Parkplätze zur Verfügung zustellen.

Z
Zappelmann

19.02.2016 um 13:59 Uhr

Ich habe mal den Post gelesen.

Wenn Du nicht im Hof parken kannst und die nächst mögliche Parkmöglichkeit Gebühren abverlangt, dann musst Du die natürlich bezahlen und sollst sie auch wieder bekommen. Es sei denn, du hast die Zeit, in der Stadt zu suchen und vielleicht einige Kilometer weiter einen gebührenfreien Parkplatz zu finden, aber dann kann es ein, dass Du eben nicht mehr pünktlich zur Sitzung erscheinen kannst.

Und nun kann man trefflich über "notwendig" streiten ...

S
stehipp

19.02.2016 um 15:47 Uhr

Ich denke, auch die Parkgebühren sind notwendig für deine BR-Arbeit und somit zu übernehmen.

Rechne deinem AG doch mal vor, was es an Arbeitszeit kostet, wenn du auf dem nächsten, kostenfreien, Parklatz parken würdest. Zeit zum Suchen, wahrscheinlich längerer Weg zur Sitzung, Weg zurück zum Auto.

Ohne die Örtlichkeiten zu kennen vermute ich mal das kommt ihm teurer als ein paar Euro für ein Parkticket.

H
Hartmut

21.02.2016 um 08:18 Uhr

Parkgebühren sind zu erstatten, zwar nicht generell, aber allemal unter den von dir geschilderten Umständen. Mein Rat: Beginne dir Notizen zu machen. Mach einfach eine Excel Tabelle auf und trage jedesmal ein: Datum/Uhrzeit, Wofür (zB Parkhaus), Betrag, Kurze Begründung der Erforderlichkeit (zB Keine andere Parkmöglichkeit am Sitzungstag). Dann hast du etwas \'Handfestes\', auf das du deine Erstattungsforderung beziehen kannst.

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