Hallo,
unsere Personalabteilung möchte gerne von den Mitarbeitern die einen Bildschirmarbeitsplatz haben, die Zugangsdaten (also Username + Passwort) von den Rechnern haben.

Die Begründung: Wenn jemand krank wird, dann kann die Personalabteilung den Abwesenheitsassistent einschalten und die E-Mails an die entsprechende Vertretung umleiten.

Verstößt das nicht eindeutig gegen den Datenschutz?
Mit welchem § kann ich argumentieren?
Danke für Eure Hilfe.