Erstellt am 29.07.2011 um 10:39 Uhr von nicoline
Adebar,
Ein Aspekt der Weitergabe von Kennwörtern wird immer wieder vergessen: Persönliche Accounts sind, wie der Name schon sagt, IMMER personenbezogen. Alle Handlungen die unter diesem Account durchgeführt werden, werden grundsätzlich rechtlich immer dem Eigentümer des Accounts zugerechnet. Wenn also eine weitere Person das persönliche Kennwort von X besitzt und einen wie auch immer gearteten Verstoß gegen irgeneine Vorschrift begeht wird immer X belangt werden, selbst dann wenn der AG die Herausgabe gefordert hat. Persönliche Kennwörter sind eben - nun ja - persönlich. Die Gerichtbarkeit sagt dann im Zweifelsfalle, das man mit Preisgabe des Kennworts aktiv an dem Verstoß mitgewirkt hat. Es ist zwar tatsächlich im Einflußbereich des AG zu entscheiden OB persönliche Accounts genutzt werden oder ob die Rechner ungeschützt oder vielleicht durch Gruppenaccounts geschützt sind. Wenn er sich festgelegt hat muss er sich aber an seine eigenen Regeln halten. Er kann die Regeln auch ändern. Dann muß er aber genau das tun und nicht einen persönlichen Account kompromittieren.
Zitat:
Der Beauftragte für den Datenschutz der Johannes Gutenberg-Universität, Herr Gepp äußert sich zu dem Problem unmissverständlich:
"Die Weitergabe des persönlichen Passworts an andere pervertiert den Zweck des Passwortes."
Antwort 3 Erstellt am 14.07.2011 um 13:12 Uhr von rkoch 177951
War Antwort auf die Frage:
Darf AG anordnen dass ein persönliches Passwort für einen PC an Kollegen weitergegeben werden muß
Erstellt am 29.07.2011 um 11:04 Uhr von sanifair
Alles richtig aber verboten ist es deswegen noch nicht... Was anderes kann gelten wenn der Rechner privat genutzt werden oder wenn eine bv was anderes regelt
Erstellt am 29.07.2011 um 11:06 Uhr von Adebar
@sanifair
Es gibt eine BV die regelt, dass der Rechner nicht privat genutzt werden darf.
Erstellt am 29.07.2011 um 11:07 Uhr von viktor
außerdem wäre das jedenfalls mitbestimmungspflichtig.
Ich denke. Ihr solltet darüber verhandeln, wie der Geschäftsbetrieb trotz Krankheit weiterlaufen kann und wie die IT-Systeme einzustellen sind, ohne das Persönlichkeitsrechte betroffen werden
Erstellt am 29.07.2011 um 11:20 Uhr von Petrus
Und die nächste Frage ist: Habt ihr keine IT-Abteilung? Wenn der Admin keine Abwesenheitsassistenten "scharf" schalten kann...
Erstellt am 29.07.2011 um 12:39 Uhr von sanifair
Lieber Viktor welches mbr denn?
Erstellt am 29.07.2011 um 14:48 Uhr von Tanzbär
Machts doch nicht so verzwickt ...
Was Nicoline sagte, kannst Du ruhigen Gewissens unterschreiben. Da ist nichts mehr hinzuzufügen.
Erstellt am 29.07.2011 um 17:19 Uhr von nicoline
Tanzbär,
Ehre, wem Ehre gebührt, die Antwort hat nicht Nicoline gesagt, sondern rkoch in einem anderen thread geschrieben. Ich habe mich nur daran erinnert und die Antwort hier eingestellt. ;-))