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Firmeninternes Internetforum von BR-gegründet

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rockdaddydee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich wollte mal wissen wie ist es mit der Gesetzeslage wenn man als BR ein internetforum für Mitarbeiter gründet und dort Gesetze postet und deren Anwendung in der eigenen Firma diskutiert. Verstösst man da gegen die Pflichten als BR? Ich meine z.B. ich habe eine BV und dort gibt es einen Punkt, der meiner Meinung nach gegen ein Gesetz verstößt, und ich würde das in dem Forum, das nur für eigene Firmenmitarbeiter von mir gegründet wurde, posten, könnte sowas als ausserodentlicher Kündigungsgrund durchgehen?

vielen Dank im voraus

LG rockdaddydee

2.67506

Community-Antworten (6)

H
Hanseat

27.07.2011 um 10:36 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe, dann bist Du selber im BR (...wenn man als BR ein ....). Der BR hat doch die BV mit dem AG vereinbart. Ist denn dem BR dort nicht schon aufgefallen, dass der Punkt gegen ein Gesetz verstößt? Wenn dem BR das jetzt erst auffällt und es stimmt, dann sprecht mit dem AG oder kündigt die BV und vereinbart eine neue.

Wenn in dem Forum die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" nicht gefährdet wird und keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse "ausgeplaudert" werden, dann sollte gegen das Forum nichts einzuwenden sein.

R
rockdaddydee

27.07.2011 um 12:42 Uhr

Vielen Dank für die Antwort!

Das ist nicht so einfach, weil es eine Prämienvereinbarung ist wo der Arbeitgeber nichts mehr verändern möchte, lieber will er kündigen und da haben wir das problem das eben viele auf das zusätzl. Geld angewiesen sind. Leider ist die Nachwirkung befristet, sodass sie tatsächlich irgendwann ausläuft und dann hätten einige Kollegen eben Pech. Ist sehr schwierig zumal der vorgegebene Zeitgrad für die Prämienerreichung so stark angezogen ist das der Krankenstand auch schon in die Höhe getrieben wurde. Also viele Kollegen sagen weg mit der Prämie und die anderen benötigen sie. Was tun.....?? ich weiß es nicht!

Also dachte ich mir ich Gründe ein Forum um viele Mitarbeiter schnell und unkompliziert erreichen zu können, es soll niemand beleidigt, gemobbt und auch keine Geheimnisse ausgeplaudert werden, ich will lediglich ein paar Infos posten, was z.B. bei BR-Sitzungen Thema war, ob es neue Gesetze gibt, etc.. und man kann auch mal schnell ein Meinungsbild zu einem Thema einholen was mir als BR- eben auch sehr wichtig wäre!

Aber ich weiß auch, das die Grenzen zum strafrechtlich belangbaren gerade in Internnetforen sehr schnell erreicht sind. Meinungsfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht und da wollte ich einfach mal wissen was geht und was nicht. Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrung mit sowas gemacht?

R
rkoch

27.07.2011 um 13:29 Uhr

Hallo rockdaddydee, ist zwar eigentlich gar nicht Deine Frage, aber:

Ist sehr schwierig zumal der vorgegebene Zeitgrad für die Prämienerreichung so stark angezogen ist das der Krankenstand auch schon in die Höhe getrieben wurde.

Sorry? Wie geht denn das? Habt ihr da Euren Job so schlecht oder gar nicht gemacht?

§87 (1) BetrVG: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 11. Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;

Und: § 91 Mitbestimmungsrecht Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Ergo: Erstmal bestimmt ihr (ggf. über die Einigungsstelle) über den "vorgegebenen Zeitgrad für die Prämienerreichung" mit. Der AG kann den nicht einfach so immer weiter hochschrauben, nur mit Eurer Zustimmung! Dann habt ihr die Pflicht darauf zu achten, das Arbeitsplätze, Arbeitsablaufs und Arbeitsumgebung den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit entsprechen. Wenn diese Faktoren mittlerweile dazu führen das "der Krankenstand auch schon in die Höhe getrieben wurde", dann habt ihr ziemlich geschlafen, schließlich könnt ihr über die Einigungsstelle abhilfe sogar erzwingen. Das heißt das ihr, beides zusammengenommen, auf jeden Fall vor der Einigungsstelle überzogene Leistungsfaktoren abblocken könnt!

Und zu guter letzt:

haben wir das problem das eben viele auf das zusätzl. Geld angewiesen sind.

Ja, denn sie haben nach Einführung dieser Prämienentlohnung darauf vertraut das dieser Geldsegen auch von Bestand ist. Interessant wäre die Frage: Was war VOR der Einführung dieser BV? Ich kann mir nicht vorstellen das da vorher gar nichts war. Kein AG packt plötzlich seine soziale Ader aus und legt einfach mal so zusätzlich zum vereinbarten Lohn z.B. 10% Prämie hin. Da muß doch was gewesen sein..... Insofern: Sofern die Prämie nicht ohnehin Bestandteil der Arbeitsverträge der MA ist, werden die MA wahrscheinlich Vertrauensschutz genießen (aka betriebliche Übung), d.h. der AG kann die Prämienzahlung nur einstellen wenn er den AN eine Änderungskündigung gibt oder die Prämienzahlung einvernehmlich einstellt (was auch dann der Fall ist wenn er es einfach tut und keiner der AN geht dagegen an). Das Ende der BV ist übrigens nicht zugleich zwingend das Ende der Verpflichtung zur Zahlung der Prämien, es sei denn es steht explizit darin das mit Ende der BV die Prämienzahlung entfällt. Das Ende der BV bedeutet zunächst nur, das es eine neue Regelung zur Prämienzahlung geben muß. Da die Nichtexistenz einer Regelung es schwierig macht die Bedingungen zur Prämienzahlung zu ermitteln, gibt es das Instrument der Nachwirkung. Die alte Regel lebt eben so lange weiter bis es eine neue gibt. Insofern: Sofern die Prämie an sich nicht beendet ist halte ich die Klausel zur Beendigung der Nachwirkung für unwirksam, sofern es nicht eine Verweisklausel gibt WELCHE Regelung dann in Kraft tritt. Dank des §87 habt ihr als BR aber hier einiges an Macht. Sofern die Situation nach obigem nur im Entferntesten unklar ist, BEHAUPTET ihr einfach, das die Prämie nicht endet und wollt über die neuen Regeln mitbestimmen. Wenn der AG sich weigert geht das ganze über die Einigungsstelle. Diese wird dann ggf. ermitteln ob die Pflicht zur Prämienzahlung weiter besteht, und falls ja, wird sie Euch Recht geben. Falls nicht, c´est la vie..... Dann habt ihr wenigstens alles versucht.

um viele Mitarbeiter schnell und unkompliziert erreichen zu können, es soll niemand beleidigt, gemobbt und auch keine Geheimnisse ausgeplaudert werden, ich will lediglich ein paar Infos posten

Dazu gibt es eigentlich zunächst einmal ein "schwarzes Brett", da i.d.R. nicht alle AN das Forum erreichen können und wenn sie dies während der AZ machen mit Sicherheit Ärger gibt. Und schließlich: Bei derart wichtigen Sachen gibt es auch noch die Betriebsversammlung (bis zu 6 mal im Jahr!) als Diskussionsforum.....

V
viktor

27.07.2011 um 13:37 Uhr

Ich würde da nicht gleich mit dem Strafgesetzbuch winken. In der Tat sehe ich es aber als problematisch an, in einem offenen Forum - also da wo jeder mitlesen kann - Mitarbeiter sich "frei" äußern zu lassen. Trotz europäischen Gerichtshof dürfte die all zu offene Meinungsfreiheit im Betrieb problematisch bleiben.

Wir nutzen das Intranet als BR, um von uns aus aktuelle Infos an Mitarbeiter weiter zu geben. Rückmeldungen und Meinungsäußerungen laufen dann per E-Mail an uns (und da gibt es natürlich eine Betriebsvereinbarung)

P
paula

28.07.2011 um 01:26 Uhr

@rkoch

ganz so einfach wie du sehe ich es nicht. Die Nachwirkung muss man genau anschauen. Das MBR bezieht sich ja nur auf das wie und nicht auf das ob...

R
rockdaddydee

28.07.2011 um 03:07 Uhr

Ehrlich, auf solche konstuktiven Antworten war ich wirklich nicht gefasst! :-)

Um das näher zu erklären muss ich natürlich etwas mehr dazu sagen:

Ich bin seit ca 1 Jahr im BR vorher war ich Nachrücker und da ich von dieser Prämie als MA betroffen bin und mich von daher mit dem Thema auskenne wurde ich in unseren Prämienausschuss gewählt.

Wir haben seit mind. 8 Jahren (solange bin ich in der Firma) eine PrämienBV. Vor meiner Zeit galt noch die alte BV die nach Stückzahlen berechnet wurde. Man hat diese 2003 durch eine neue Zeitprämien BV ersetzt. Damals war man der Auffassung wohl, das eine Zeitprämie gerechter wäre.

Hier ein paar Punkte der BV:

Die Prämie gilt für verschiedene Abteilungen und man hat jeweils für eine Abteilung unterschiedliche Leistungsfaktoren entsprechend einer durchgeführten Zeitanalyse festgesetzt.

Man hat dabei Mind.- und Höchstgrenzen der Leistungsgrade festgesetzt wenn diese über - oder unterschritten werden hat man vereinbart das dann noch mals die Zeiten nachgemessen werden. (Dies ist Sozusagen unser Sicherungsanker falls die Vorgaben zu hart für die MA sind oder werden)

Wenn eine technische oder strukturelle Veränderung eintritt dann muss auch noch mal neu gemessen werden

sollten Mitarbeiter absichtlich den Prämienschnitt nach unten drücken, muss der Arbeitgeber nichts verändern

Die Prämie ist mit einer 3 monatigen frist Kündbar und hat eine Nachwirkzeit von 3 Monaten. Beide Partein verpflichten sich dann inerhalb von 14 Tagen neu zu Verhandeln

So weil alle MA unterschiedlich sind und in allen Abteilungen die Zeitanalyse durchgeführt wurde ist auch das erreichen der Prämie in den verschiedenen Abteilungen sehr unterschiedlich. Aber damals war es auf jeden Fall noch halbwegs leicht Prämie und sogar volle Prämie zu erreichen wobei eine Abteilung schon immer etwas härtere Vorgaben hatte.

2006 haben wir dann ein neues Arbeitssystem bekommen wodurch wir höhere Prämie erzielt haben.

2009 hat dann unser Arbeitgeber eine neue Zeitanalyse durchführen lassen und es wurde festgestellt das die Prämie angepasst werden muss. Zu dieser Zeit wurde ich als Nachrücker für den BR in dieser Sache mit beauftragt.

Das Ergebnis das man uns präsentierte war eine so extrem harte Verschlechterung der Vorgabewerte, das unser BL von sich aus 50% der Zeiten erlassen hat. Z.B. Abteilung A - Alte Vorgabezeit 100min - neue Vorgabezeit 80min. also verschlechterung für MA 20 % - AG erlässt davon 50% also neue Vorgabezeit - 90 min.

Und dann der nette Hinweis vom BL:" Das ist nicht verhandelbar"

Wir haben dann im Rahmen von zähen Verhandlungen einige Punkte doch noch verbessern können

Die neuen Vorgabewerte wurden uns Anhand von Simulationen präsentiert. Da wir den Rettungsanker nur um ein minimum verminderten, dachten wir es kann ja gar nix passiern. Da kann er noch so viel verschlechtern, fallen die Abteilungen drunter muss eh nachgebessert werden.

Okt. 2010 ist dann die neue Prämie in Kraft getreten und seit dem erleben wir wie in fast allen Abteilungen das der Mind. Durchschnitt(Rettungsanker) unterschritten wurde. Der Arbeitgeber hat in fast allen Abteilungen Korrekturen durchführen lassen und bis auf eine Abteilung sage ich mal ist es auch halbwegs OK. Aber eben die größte Abteilung die schon immer harte Vorgaben hatte ist noch weit unter dem mind. Durchschnitt. Leider haben wir in dieser Abteilung auch ein paar Fälle wo unser BL sagt das die MA extra langsam Arbeiten und auf ein paar dieser MA kann ich selbst nicht mehr ausschliessen das sie absichtlich den Schnitt nach unten drücken. Das macht die Verhandlung nicht einfacher.....

so ziehen sich die Nachverhandlungen schon über ein halbes Jahr hinaus und wir sind auch kurz davor die Einigungsstelle zu rufen, aber das Problem ist ja wie gesagt selbst wenn die Einigungstelle uns recht gibt könnte der AG hinterher trotzdem die prämie kündigen......

Auch droht der AG damit einer weitern MA-Gruppe die Prämie zu kündigen. Diese MA Gruppe hat keine neue PrämienBV sondern noch eine alte mit der sie gutes Geld verdienen können.

Also ich würde ohne zu zögern kündigen, aber wir sind ein 11er Gremium und ich bin mir nicht sicher ob ich meine BR-kollegen überzeugen kann. Ein Teil wird Angst haben das dann im Falle einer Kündigung die Kollegen auf uns los gehen :-)

Diese wird dann ggf. ermitteln ob die Pflicht zur Prämienzahlung weiter besteht, und falls >ja, wird sie Euch Recht geben. Falls nicht, c´est la vie..... Dann habt ihr wenigstens alles >versucht.

Toller Hinweis! Das find ich wirklich grandios obwohl der Einwand von Paula sicherlich zu berücksichtigen ist. Ich denke in unserem Fall wird wohl anwaltlicher Rat dringend nötig sein.

so meine eigentliche Frage ist jetzt fast schon unter gegangen aber das Thema BV ist ja eben doch ein spannendes und interessantes Thema.

Also die Idee mit dem Intranet find ich auch Klasse, aber bei uns haben nur die wenigsten die Möglichkeit ins Intranet zu kommen.

Also ich sehe den großen Vorteil eines Forums ja auch darin das man eben mal "schnell" ein Meinungsbild einholen kann. Betriebsversammlungen sind sehr sehr wichtig aber eben auch etwas Zeitaufwendig und am schwarzen Brett hört man auch nicht was die Kollgen alles dazu zu sagen haben.

Wir haben eine Nachtschicht und von denen hört man fast nie was und die kommen auch nicht so gerne zu den Betriebsversammlungen weil sie ausschlafen wollen.

Wir leben im 21. Jahrhundert und die neuen Medien sollten wir auch für den BR nutzen. Warum eigentlich nicht. E-mails sind ja auch schon gang und gebe.....

Ich könnte noch eine Vielzahl von Vorteilen Aufzählen, aber ich bin mir über die Gefahren eben noch nicht so ganz im klaren. Klar will ich nicht mit dem Strafgesetzbuch winken, aber man sollte vielleicht in Forumsregeln doch schon mal drauf Hinweisen das bestimme Äusserungen eben auch arbeitsrechtliche konsequenzen haben könnte. Ich will letztendlich nicht Schuld sein das nachher die halbe Firma gekündigt wurde um durch Leiharbeiter ersetzt zu werden...( ich weiß ich weiß Leiharbeiter BV machen...:-) )

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