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Mitbestimmungspflichtig?

L
ludmilla
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Betriebsrat zu beteiligen, wenn eine Abteilung auf Grund einer momentan hohen Auftragslage täglich eine Stunde länger macht, die an einem bestimmten Tag (Betriebsausflug) abgefeiert werden kann?

1.11706

Community-Antworten (6)

P
Petrus

25.07.2011 um 15:43 Uhr

Ja - sowohl bei den Ü-Std. wie auch beim Abfeiern zum Betriebsausflug. §87(1) Nr. 2,3

K
Kölner

25.07.2011 um 16:01 Uhr

@ludmilla Abfeiern von Stunden wegen eines Betriebsausfluges? Ich glaube es nicht...

L
ludmilla

25.07.2011 um 16:05 Uhr

wieso, bekommt Ihr die Stunden geschenkt?

K
Kölner

25.07.2011 um 16:11 Uhr

@ludmilla Wenn der AG möchte, dass ein Betriebsausflug stattfindet, dann sehe ich diesen auch in der Vergütungspflicht - alles andere ist doch naiv... ...es gibt im übrigen keine Verpflichtung zur Fröhlichkeit; wenn ich nicht teilnehmen will, dann muss der AG mich alternativ beschäftigen.

Achja: BR ist in der Mitbestimmung

L
Ludmilla

25.07.2011 um 16:14 Uhr

@Kölner Danke für die Info. Ich werde mich drum kümmern :-)

K
Kölner

25.07.2011 um 16:19 Uhr

@ludmilla BAG 5 AZR 242/70 - so alt ist dieses Thema schon.

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