Erstellt am 25.07.2011 um 13:05 Uhr von BRVLH
schau mal hier:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_006.pdf
Erstellt am 25.07.2011 um 13:15 Uhr von blackjack
@Hulky,
Der Arbeitgeber muss handeln
Die neue Technische Regel enthält auch klare Bestimmungen, die besagen, was passieren muss, wenn die 26 Grad-Marke überschritten wird. Bei den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen gilt die übliche Rangfolge: Priorität haben technische Maßnahmen, ihnen folgen organisatorische und dann kommen erst personenbezogene Maßnahmen. Die ASR A 3.5 listet die vorgeschriebenen Maßnahmen beispielhaft auf. Sie nennt neben geeigneten Sonnenschutzschutzvorrichtungen kühlende Belüftungsmaßnahmen, aber auch organisatorische Schritte wie Gleitzeitregelungen und Pausen sowie die Lockerung der Bekleidungsvorschriften bis hin zur Versorgung mit geeigneten Getränken.
Quelle:
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsplatz/arbeitsumgebung_beleuchtung/sommerhitze.htm
Erstellt am 25.07.2011 um 13:29 Uhr von Petrus
@BRVLH: Da hast Du aber ein antiquarisches Exemplar einer mittlerweile nicht mehr gültigen Vorschrift erwischt. Seit einem Jahr ist die von blackjack erwähnte ASR A 3.5 aktuell: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_A3_05.pdf
(Falls der Link nicht will, auch hier zu haben: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf)