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Raumtemperatur

H
Hulky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

in der Arbeitsstätten Verordnung heißt es in der § 3.5 Raumtemperatur "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur", ist hier eine Unter- bzw. Obergrenze von Raumtemperatur (Büro & Produktionshallen) bekannt oder eine Richtwert vorhanden. Bitte um Antworten.

1.11203

Community-Antworten (3)

B
BRVLH

25.07.2011 um 15:05 Uhr

B
blackjack

25.07.2011 um 15:15 Uhr

@Hulky, Der Arbeitgeber muss handeln

Die neue Technische Regel enthält auch klare Bestimmungen, die besagen, was passieren muss, wenn die 26 Grad-Marke überschritten wird. Bei den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen gilt die übliche Rangfolge: Priorität haben technische Maßnahmen, ihnen folgen organisatorische und dann kommen erst personenbezogene Maßnahmen. Die ASR A 3.5 listet die vorgeschriebenen Maßnahmen beispielhaft auf. Sie nennt neben geeigneten Sonnenschutzschutzvorrichtungen kühlende Belüftungsmaßnahmen, aber auch organisatorische Schritte wie Gleitzeitregelungen und Pausen sowie die Lockerung der Bekleidungsvorschriften bis hin zur Versorgung mit geeigneten Getränken.

Quelle: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsplatz/arbeitsumgebung_beleuchtung/sommerhitze.htm

P
Petrus

25.07.2011 um 15:29 Uhr

@BRVLH: Da hast Du aber ein antiquarisches Exemplar einer mittlerweile nicht mehr gültigen Vorschrift erwischt. Seit einem Jahr ist die von blackjack erwähnte ASR A 3.5 aktuell: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_A3_05.pdf

(Falls der Link nicht will, auch hier zu haben: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf)

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