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Probezeit Verlängerung über 6 Monate?

R
Rotfuchs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Kann die Probezeit verlängert werden, bei einen unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer vereinbarten Probezeit von 6 Monaten? 6 Monate ist ja schon die längste Zeit. GL hat mit einigen AN die Probezeit auf ein Jahr verlängert mit Zustimmung des AN.

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Community-Antworten (5)

T
Tulpe

21.07.2011 um 12:14 Uhr

@Rotfuchs, Ist die arbeit sehr anspruchsvoll kann eine Probezeit bis 12 Monate vereinbart werden. Doch nach sechs Monaten greift auch der allgemeine Kündigungsschutz.

P
paula

21.07.2011 um 12:18 Uhr

Nur die Verlängerung einer Probezeit gestaltet sich als fast unmögliches Unterfangen für den AG....

V
viktor

21.07.2011 um 12:22 Uhr

das sehe ich auch so. Aber Papier ist doch geduldig. Im Zweifel und Streitfall wird das Gericht entscheiden, ob die Verlängerung der Probezeit gültig war oder zu ungunsten des AG doch nicht.

S
SuzieQ

21.07.2011 um 12:41 Uhr

Rotfuchs, kommt darauf an. im künstlerischen und erzieherischen Bereich wurde vom BAG eine Probezeit von 18 Monaten nicht beanstandet. Ansonsten siehe; § 1 KSchG.

K
Kurzarbeiter

21.07.2011 um 12:56 Uhr

Was ist der Grund? Denn nach 6 Minaten greift bei > 20 AN der Kündigungsschutz gem KGSchG.

Aber hier mal lesen: Grundsätzlich soll eine Probezeit unter besonderen Umständen bis auf sechs Monate verlängert werden können, wenn ursprünglich eine kürzere Probezeit vereinbart war. Dies bedarf jedoch der Zustimmung des Arbeitnehmers ("einvernehmlich", vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.1999, Az. 2 (4) Sa 1139/98). Die Zustimmung wird dabei meist vorliegen, da der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden möchte. Das wäre übrigens auch keine �Erpressung�, weil der Arbeitgeber während der Probezeit sowieso ohne eine Begründung kündigen darf (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.1999, Az. 2 (4) Sa 1139/98). Ansonsten kann der Arbeitgeber auch einen Aufhebungsvertrag schließen oder eine Kündigung mit bedingter Wiedereinstellungszusage aussprechen (Bundesarbeitsgericht, 07.03.2002, Az.: 2 AZR 93/01).

Die Probezeit kann auch über sechs Monate hinaus verlängert werden. Allerdings greifen dann gegebenenfalls die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und dem Probearbeiter kann nur noch unter Einhaltung des gesetzlichen Kündigungsschutzes gekündigt werden. Quelle: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/darf-der-arbeitgeber-die-probezeit-verlaengern-wann-ist-verlaengerung-der-probezeit-rechtens.html

Unter welchen Voraussetzungen die Probezeit verlängert werden darf http://www.personal-wissen.de/436/unter-welchen-voraussetzungen-die-probezeit-verlangert-werden-darf/

und Hier: Arbeitsrecht: Verlängerung der Probezeit als zweite Chance?
http://www.brauer-rechtsanwaeltin.de/veroffentlichungen/arbeitsrecht-verlangerung-der-probezeit-als-zweite-chance.html

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