Probezeit Verlängerung über 6 Monate?
Hallo,
Kann die Probezeit verlängert werden, bei einen unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer vereinbarten Probezeit von 6 Monaten? 6 Monate ist ja schon die längste Zeit. GL hat mit einigen AN die Probezeit auf ein Jahr verlängert mit Zustimmung des AN.
Community-Antworten (5)
21.07.2011 um 12:14 Uhr
@Rotfuchs, Ist die arbeit sehr anspruchsvoll kann eine Probezeit bis 12 Monate vereinbart werden. Doch nach sechs Monaten greift auch der allgemeine Kündigungsschutz.
21.07.2011 um 12:18 Uhr
Nur die Verlängerung einer Probezeit gestaltet sich als fast unmögliches Unterfangen für den AG....
21.07.2011 um 12:22 Uhr
das sehe ich auch so. Aber Papier ist doch geduldig. Im Zweifel und Streitfall wird das Gericht entscheiden, ob die Verlängerung der Probezeit gültig war oder zu ungunsten des AG doch nicht.
21.07.2011 um 12:41 Uhr
Rotfuchs, kommt darauf an. im künstlerischen und erzieherischen Bereich wurde vom BAG eine Probezeit von 18 Monaten nicht beanstandet. Ansonsten siehe; § 1 KSchG.
21.07.2011 um 12:56 Uhr
Was ist der Grund? Denn nach 6 Minaten greift bei > 20 AN der Kündigungsschutz gem KGSchG.
Aber hier mal lesen: Grundsätzlich soll eine Probezeit unter besonderen Umständen bis auf sechs Monate verlängert werden können, wenn ursprünglich eine kürzere Probezeit vereinbart war. Dies bedarf jedoch der Zustimmung des Arbeitnehmers ("einvernehmlich", vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.1999, Az. 2 (4) Sa 1139/98). Die Zustimmung wird dabei meist vorliegen, da der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden möchte. Das wäre übrigens auch keine �Erpressung�, weil der Arbeitgeber während der Probezeit sowieso ohne eine Begründung kündigen darf (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.1999, Az. 2 (4) Sa 1139/98). Ansonsten kann der Arbeitgeber auch einen Aufhebungsvertrag schließen oder eine Kündigung mit bedingter Wiedereinstellungszusage aussprechen (Bundesarbeitsgericht, 07.03.2002, Az.: 2 AZR 93/01).
Die Probezeit kann auch über sechs Monate hinaus verlängert werden. Allerdings greifen dann gegebenenfalls die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und dem Probearbeiter kann nur noch unter Einhaltung des gesetzlichen Kündigungsschutzes gekündigt werden. Quelle: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/darf-der-arbeitgeber-die-probezeit-verlaengern-wann-ist-verlaengerung-der-probezeit-rechtens.html
Unter welchen Voraussetzungen die Probezeit verlängert werden darf http://www.personal-wissen.de/436/unter-welchen-voraussetzungen-die-probezeit-verlangert-werden-darf/
und Hier:
Arbeitsrecht: Verlängerung der Probezeit als zweite Chance?
http://www.brauer-rechtsanwaeltin.de/veroffentlichungen/arbeitsrecht-verlangerung-der-probezeit-als-zweite-chance.html
Verwandte Themen
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Altersteilzeitverträge - besser vor dem 29.11. abschließen!
ÄlterHabe gestern eine wichtige Information für AN bekommen, die Jg. 54 oder älter sind und über spätere Altersteilzeit nachdenken: Am 29.11. oder 6.12. wird der Gesetzesentwurf zur Rentenanhebung ins K
Probezeit Verlängerung
ÄlterGuten morgen zusammen. Ich hatte die Frage vor kurzem schon gestellt, habe auch gute Antworten bekommen. Nun habe ich weitere Infos. Ein Mitarbeiter ist im Oktober 2014 in unsere Firma angefangen, l
Schwerbehinderung nicht gesagt! Rückwirkend Probleme zu erwarten? Bin verzweifelt!
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich hab hier schon sehr lange nachgelesen. Doch hab ich auf meine Frage leider keine passende Antwort gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, was Sache ist. Danke!!! A
Verlängerung der Probezeit wg. Krankheit. Wann beginnt der Kündigungsschutz???
ÄlterHallo. Eine Frage zur Probezeit! Diese hat am 1.08.07 begonnen. Für 6 Monate! Aber Kollege A wurde vom 1.10. bis voraussichtlich 1.12.07 krank (Klinik und Reha). Verlängert sich nun die Probezeit