W.A.F. LogoSeminare

Probleme von 1-köpfigen Betriebsräten

I
imebro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin 1-köpfiger Betriebsrat.

Leider gibt es m.E. viel zu wenig Infos für 1-köpfige Betriebsräte. Daher meine Frage nach guter Literatur für solche Betriebsräte sowie nach guten Seminaren, die speziell für 1-köpfige Betriebsräte gedacht sind?

Problematisch ist oft die Mitbestimmung bzw. Mitsprache bei verschiedenen Themen. Hier finden sich meist keine Hinweise darauf, ob die entsprechenden Rechte auch für 1-köpfige Betriebsräte gelten oder eher nicht.

Ich finde das alles recht schwammig.

Freue mich auf Antwort.

Danke + schöne Grüße, imebro

2.20602

Community-Antworten (2)

K
Kurzarbeiter

14.07.2011 um 13:40 Uhr

Klar gelten die Themen Mitbestimmung auch für 1-er BR.

Das Gesetz ist eigentlich klar. Sofern keine Ausnahme extra genant werden gilt es für "BR". So einfach ist es. ;-))

R
rkoch

14.07.2011 um 15:36 Uhr

Oder anders ausgedrückt: Welche § des BetrVG für kleiner BR nicht, oder in abgewandelter Form gelten ist immer aus dem § selbst erkennbar.

Zitat DKK zu §9 BetrVG: In bestimmten Fällen findet das Gesetz allerdings keine Anwendung auf UN, die in der Regel nicht mehr als 20 wahlberechtigte AN haben. Das gilt für personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 – 101), die Bildung eines WA (§ 106), die Unterrichtung der AN in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 110) und die Mitwirkung bei Betriebsänderungen (§ 111). Der aus einer Person bestehende BR erhält aber die entsprechenden Rechte, wenn die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN nach der Wahl über die für das Einsetzen der Rechte eines aus mehreren Personen bestehenden BR erforderliche Grenze steigt. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Neuwahl nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 vorliegen oder nicht.

Womit wir bei Deiner Frage wären:

nach guter Literatur für solche Betriebsräte sowie nach guten Seminaren, die speziell für 1-köpfige Betriebsräte gedacht sind?

Spezielle Literatur oder Seminare für den Einer-BR ist selten. Die Abweichungen zum größeren BR sind aber wie oben dargestellt eher marginal. Am schwersten wiegt noch das dieser BR keine MB bei Versetzungen, etc. hat. Auf der anderen Seite dürfte dieser Fall bei einem derart kleinen Betrieb eher den kleinsten Teil der potentiellen Mitbestimmung ausmachen.

Insofern: Alle regulären Grundlagenseminare besuchen (BR1, BR2, AR1, AR2) und als Literatur eine Gesetzessammlung (z.B. die "Arbeits- und Sozialordnung" oder "Arbeitsgesetze") sowie einen Kommentar zum BetrVG (z.B. Däubler, Kittner, Klebe, Wedde: Betriebsverfassungsgesetz - das ist der "DKK", oder "Fitting, Betriebsverfassungsgesetz"), beide bekommt man u.U. beim Besuch eines Seminars geschenkt , ggf. auch einen zum allgemeinen Arbeitsrecht (z.B. den "Erfurter Kommentar"). Dazu ggf. noch ein Periodika (z.B. "der betriebsrat").

Ihre Antwort