Hallo, haben in unserer Hauptverwaltung keine Möglickeit in den Pausen einen Aufenthaltsraum aufzusuchen. Gibt es ein Gesetz welches Vorschreibt diesen zu stellen?
Erstellt am 12.07.2011 um 11:01 Uhr von SuzieQ schwabi, der Arbeitgeber muss nach § 6 Abs. 3 Satz 1 ArbStättV einen Pausenraum zur Verfügung stellen, wenn in seinem Betrieb mehr als 10 Beschäftigte tätig sind.