Verweisen eines Mitarbeiters aus dem Aufenthaltsraum durch BR - zulässig?
Darf ein BR Mitglied andere Arbeitnehmer aus einem Aufenthaltsraum verweisen um personelle Angelegenheiten, per Telefon oder in anderer Form und Weise, zu besprechen?
Kurze Antwort! Nein darf er nicht. Dafür gibt es ein BR Büro. Wenn ein solches nicht vorhanden muß er sich einen geeigneten Platz suchen.
Tipp an den MA § 75 BetrVG Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen.