Verweisen eines Mitarbeiters aus dem Aufenthaltsraum durch BR - zulässig?
Darf ein BR Mitglied andere Arbeitnehmer aus einem Aufenthaltsraum verweisen um personelle Angelegenheiten, per Telefon oder in anderer Form und Weise, zu besprechen?
Community-Antworten (1)
03.02.2009 um 01:02 Uhr
Kurze Antwort! Nein darf er nicht. Dafür gibt es ein BR Büro. Wenn ein solches nicht vorhanden muß er sich einen geeigneten Platz suchen. Tipp an den MA § 75 BetrVG Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen.
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