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Konstituierende Sitzung ohne potentiellen BR-Vorsitzenden ?

S
solveigh
Nov 2016 bearbeitet

Unser gegenwärtiger und nach Neuwahl wohl auch zukünftiger BR-Vorsitzender ist zur Zeit erkrankt. Aufgrund dessen wird die konstituierende BR-Sitzung wohl ohne ihn stattfinden müssen. Ist seine Wahl auch ohne seine Anwesenheit, sprich durch seine schriftliche Zustimmung im Falle einer Wahl, möglich ?

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K
Kurzarbeiter

11.07.2011 um 13:41 Uhr

Ist seine Wahl auch ohne seine Anwesenheit, sprich durch seine schriftliche Zustimmung im Falle einer Wahl, möglich ? JA!!

DKK § 26 Rn 12

Eine Verpflichtung des BR-Mitglieds, das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden anzunehmen, besteht nicht (BAG 29. 1. 65, AP Nr. 8 zu § 27 BetrVG). Erklärt sich der Gewählte zur Annahme des Amtes nicht bereit, ist eine erneute Wahl vorzunehmen (vgl. ergänzend Rn. 3 ff.). Die Ablehnung durch einen Gewählten hat keinen Einfluss auf den jeweils anderen gewählten Amtsträger (etwa: Ablehnung des Amtes durch den Vorsitzenden lässt die Wahl des Stellvertreters unberührt; ähnlich Richardi-Thüsing, Rn. 13). Die Annahme wie auch die Ablehnung erfolgen formlos gegenüber dem Wahlleiter (Richardi-Thüsing, Rn. 12; HSWG, Rn. 24).

Also, er muss es nicht annhmen. Aber er könnte ja auch eine vorbereitete Erklärung hinterlegen, dass er im Falle der Wahl das Mandat annehmen würde.

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