Erstellt am 30.01.2022 um 11:50 Uhr von Challenger
Der einmal bestellte Wahlvorstand kann durch den Betriebsrat nicht mehr abgewählt werden. Auch der Wahlvorstand kann nicht durch Beschluss als Gremium zurückzutreten. Nur jedes einzelne Mitglied des Wahlvorstandes kann zurücktreten, so dass das jeweils bestellte Ersatzmitglied nachrückt.
Erstellt am 30.01.2022 um 17:14 Uhr von Enigmathika
Schlicht und ergreifend: Nein.