Abschlussprüfung wiederholen
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Frage: Wenn ein(e) Auszubildende(r) die Abschlussprüfung nicht besteht, nimmt der BR die von der GF vorgelegte Verlängerung bis zur nächsten Prüfung zur Kenntnis, oder muss der BR der Verlängerung zustimmen.
Community-Antworten (1)
26.06.2011 um 12:32 Uhr
@sturm, Info ja, Mitbestimmung nein. Der Ausbildungsbetrieb hat keine rechtlich zulässige Möglichkeit, die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auf Antrag des Auszubildenden nach der nicht bestandenen Prüfung zu verhindern. Dies gilt selbst dann, wenn keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht, dass die Prüfung im Anschluss an die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses mit der ersten oder zweiten Wiederholungsprüfung bestanden wird.
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