Was ist wenn zur Quotenerfüllung z.B. 2 Frauen im Betriebsrat gewählt werden müssten, es aber KEINE Kandidaten gibt? Ist es dann zulässig die 2 Sitze durch männliche Kandidaten zu besetzen? Oder darf es in diesem Falle keinen Betriebsrat geben? Gibt es hierzu im Gesetzestext eine entsprechende Ausnahmeregelung?