virtuelle konstituierende sitzung
hallo zusammen, ist es erlaubt die konstituierende sitzung virtuell abzuhalten, oder muss diese in präsenz stattfinden?
Community-Antworten (4)
26.01.2022 um 19:54 Uhr
Sie muss in Präsenz stattfinden.
26.01.2022 um 20:12 Uhr
Ich bin da eigentlich bei tante frieda, denn zum einem könnte ein BRM eine geheime Wahl verlangen, und zum anderem. Müssen ja die Wahlunterlagen übergeben werden..
Ich habe zwar auch einen Text gefunden der die Wahl des Wahlvorstandes in nicht Präsenz betrifft, glaube aber nicht das dieser analog angewendet erden könnte. Trotzdem mal zum lesen:
26.01.2022 um 20:31 Uhr
Siehe §30 (2) BetrVG: "Abweichend von Absatz 1 Satz 5 kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn
- die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind, ..."
Der neue Betriebsrat muss aber erst über eine Geschäftsordnung und eine mögliche Video-/Telefonkonferenz befinden und diese beschließen. Also: Erste Sitzung in Präsenz.
26.01.2022 um 21:01 Uhr
vielen dank für eure antworten!
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