W.A.F. LogoSeminare

virtuelle konstituierende sitzung

S
sinouhe2000
Jan 2022 bearbeitet

hallo zusammen, ist es erlaubt die konstituierende sitzung virtuell abzuhalten, oder muss diese in präsenz stattfinden?

15804

Community-Antworten (4)

TF
Tante Frieda

26.01.2022 um 19:54 Uhr

Sie muss in Präsenz stattfinden.

D
DummerHund

26.01.2022 um 20:12 Uhr

Ich bin da eigentlich bei tante frieda, denn zum einem könnte ein BRM eine geheime Wahl verlangen, und zum anderem. Müssen ja die Wahlunterlagen übergeben werden..

Ich habe zwar auch einen Text gefunden der die Wahl des Wahlvorstandes in nicht Präsenz betrifft, glaube aber nicht das dieser analog angewendet erden könnte. Trotzdem mal zum lesen:

https://www.bakermckenzie-kompass.de/2020/11/03/virtuelle-wahlen-des-wahlvorstands-nach-%C2%A7-129-betrvg/

M
Matze

26.01.2022 um 20:31 Uhr

Siehe §30 (2) BetrVG: "Abweichend von Absatz 1 Satz 5 kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn

  1. die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind, ..."

Der neue Betriebsrat muss aber erst über eine Geschäftsordnung und eine mögliche Video-/Telefonkonferenz befinden und diese beschließen. Also: Erste Sitzung in Präsenz.

S
sinouhe2000

26.01.2022 um 21:01 Uhr

vielen dank für eure antworten!

Ihre Antwort