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Wahlunterlagen sind aufzubewahren. Und die Umschläge?

I
IlkaB
Jan 2022 bearbeitet

Die Frage klingt vielleicht etwas blöd...

Alle Wahlunterlagen sind für die Dauer der Amtsperiode aufzubewahren. Gilt das auch für die zur Auszählung geöffneten Rücksendeumschläge der Briefwähler? Das ist meine erste BR-Wahl, bin Assistentin des BR, nicht Wahlvorstand. Im Schrank steht der Ordner der letzten Wahl, in dem sich auch die Rücksendeumschläge befinden.

Corona sei Undank haben wir in diesem Jahr außerordentlich viele Briefwähler - üblich waren immer so um die zwanzig, diesmal werden das deutlich über 300 sein. Müssen wir wirklich diese Massen von geöffneten, geleerten Rücksendeumschlägen aufbewahren?

Wenn verspätet eingegangene Wahlbriefe nach einer Frist ungeöffnet vernichtet werden müssen... können dann nicht auch die leeren Umschläge weg?

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Community-Antworten (4)

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celestro

26.01.2022 um 15:48 Uhr

Ich würde (schon zur Sicherheit) wirklich ALLE Unterlagen aufbewahren ... auch die Rücksendeumschläge.

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Relfe

26.01.2022 um 15:58 Uhr

kann man machen, aber nachdem diese geöffnet wurden, hätten nur noch die "inneren Umschläge" bzw. "Wahlumschläge" einen Beweiswert, falls diese durch den Wähler gekennzeichent waren und zur Ungültig der Stimme geführt haben. --> ist genauso wie wenn man die "persönliche Erklärung" in den Wahlumschlag steckt, beides führt zur Ungültigkeit weil die Stimme nicht mehr geheim ist. Also mindestens diese "ungültigen Wahlumschläge" sollte man aufbewahren um den Grund der Ungültigkeit zu dokumentieren.

Alle anderen Umschläge wüsste ich nicht, was man damit noch nachweisen kann?

C
celestro

26.01.2022 um 16:01 Uhr

"Alle anderen Umschläge wüsste ich nicht, was man damit noch nachweisen kann?"

a) Menge Briefumschläge passt zur Menge Briefwähler

b) die eingetragenen Wähler (Präsenz / Briefwahl) passen zu den Umschlägen

I
IlkaB

26.01.2022 um 16:07 Uhr

OK, dann wohl besser doch aufbewahren. Ich fahre dann mal zu Möbelschweden, Samla-Boxen kaufen :-))

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