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Firmenspaltung - neue Betriebsräte

S
Schiller
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind durch Firmenspaltung (3 neue Firmen) gezwungen einen neuen Betriebsrat zu wählen. In zwei "neuen" Firmen ist dies kein Problem. In dem 3. Firmenteil gibt es nur 20 AN - also 1 BR-Mitglied. Muss dieser BR Sitzung mit sich alleine machen oder kann er an den Sitzungen der anderen BR teilnehmen?

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Community-Antworten (7)

C
charlot

10.06.2011 um 16:32 Uhr

Jeder BR kann und darf nur seine Sitzungen machen bzw. an diesen Teilnehmen. Also der 1 macht die Sitzung mit sich selbst.

R
rkoch

10.06.2011 um 17:16 Uhr

Aber alle drei BRs können bei vorliegen gewisser Voraussetzungen einen KBR bilden (sofern tatsächlich neue Firmen und nicht etwa neue Betriebe entstanden sind).

Außerdem möchte ich auf §1 BetrVG verweisen: § 1 Errichtung von Betriebsräten

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn 2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebes wesentlich ändert.

In diesem Sinne: Seid ihr absolut sicher das bei Euch nicht ein "gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen" entstanden ist der einen GEMEINSAMEN Betriebsrat wählt? Was Du schreibst SCHREIT geradezu nach §1 (2) 2. BetrVG.

C
charlot

10.06.2011 um 17:25 Uhr

Aber der KBR kann dann nicht die Aufgaben des 1-Mann-BR machen. Das muss er schon mit sich alleine ausmachen.

Ich vermute einmal, dass hier die sich die 1-Mann-Show nichz zutrauen

A
AntwortB

11.06.2011 um 02:48 Uhr

@rkoch,

in Anbetracht der Komplexität eines solchen Themas und die Kürze der Themenschilderung, halte ich Deine Aussage:

Was Du schreibst SCHREIT geradezu nach §1 (2) 2. BetrVG.

für sehr gewagt ;)

K
keiner

11.06.2011 um 11:22 Uhr

Charlot Deine Vermutungen, Annahmen und das ewige deuteln, haben recht wenig mit Wissen zu tun. Ich könnte dir gute Schulungen empfehlen, damit das mitreden ein wenig gehaltvoller wird.

C
charlot

11.06.2011 um 13:42 Uhr

Keiner

doch nicht etwa so wie deine nun gehaltsleerer Beitrag.

R
rkoch

14.06.2011 um 10:12 Uhr

halte ich Deine Aussage: (...) für sehr gewagt ;)

Ich nicht....

Zitat:

Wir sind durch Firmenspaltung BetrVG: die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, (...), ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebes wesentlich ändert

Eine Spaltung in der Art wie Schiller geschrieben hat zieht in den meisten Fällen keinen nennenswerten organisatorischen Änderungen nach sich. Keine Firma dieser Art wird plötzlich anfangen sich gegenseitig Konkurrenz zu machen oder neue Kundschaft für die einzelnen Firmen zu suchen. Ich gebe eine echt gute Chance das abgesehen von der organisatorischen Trennung in drei Unternehmen sich im Betriebszweck, -ablauf und in der Zusammenarbeit nichts geändert hat. Und genau DAS ist sol lange mit niemand (z.B. ein ArbG) das Gegenteil beweist für mich als BR das Urindiz das dieser § zutrifft.

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