Erstellt am 31.01.2018 um 11:21 Uhr von uller
zu 1. Wieviele Personen als Kandidaten auf der Liste stehen ist egal. Bei einem 9-er Gremium sollten es aber auch paar mehr als 9 sein( Ersatzmitglieder) muß aber nicht. Wieviele Stützunterschriften kommt auf die Betriebsgröße an und die hast du uns nicht mitgeteilt. Es sind bei Euch 5 % der Arbeitnehmer.
zu 2. sie oben
zur letzten Frage. Bei Euch ist Listenwahl. Wenn nur eine Vorschlagliste eingereicht wird, ist Persönlichkeitswahl und die Reihenfolge ist die, wie sie auf der eingereichten Liste stehen und darf von Niemandem geändert werden.
Erstellt am 31.01.2018 um 12:09 Uhr von Sanktanna
Hallo Pyramos,
Wie viele AN sind wahlberechtigt?
Zwischen 201-400 AN sind 9 BR zu wählen.
Die AN immer durch 20 teilen und dann aufrunden, um zu ermitteln wie viele Stützunterschriften notwendig sind.
201:20 =10,05 also 11 Stützunterschriften.
345:20=17,25 also 18 Stützunterschriften.
400:20= 20.
Auch nur ein einziger AN kann eine Liste einreichen, brauch aber die notwendigen Stützunterschriften. Siehe oben.
Der WV darf keine Vorschlagsliste ändern .
Bei nur einer Liste, also Personenwahl, sollen die Gewerkschaftsmitglieder oben stehen. Die Liste wird so übernommen wie sie eingereicht wird.
Viel Erfolg
Erstellt am 31.01.2018 um 13:42 Uhr von Pyramos
Vielen Lieben DANK!!!
Genaue Anzahl AN muss ich nochmal erfragen ...
Aber nun weiß ich, wie es geht...
Erstellt am 31.01.2018 um 15:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (Sanktanna):
"Bei nur einer Liste, also Personenwahl, sollen die Gewerkschaftsmitglieder oben stehen."
Wieso das denn?
Erstellt am 31.01.2018 um 17:58 Uhr von paula
"Bei nur einer Liste, also Personenwahl, sollen die Gewerkschaftsmitglieder oben stehen."
hat wahrscheinlich so die Gewerkschaft gesagt ;) und die weiß schon warum sie das sagt :D
Erstellt am 31.01.2018 um 20:08 Uhr von Pjöööng
*facepalm* Logo! Hätte ich mir selber denken können...