Persönlichkeitswahl - was ist der Unterschied zur Listenwahl?
Hallo zusammen ! Wir wählen zur zeit einen 5 Köpfigen Betriebsrat. Meine Frage was ist der Unterschied zwischen Persönlichkeitswahl und Listenwahl und wann tritt der Fall der Persönlichkeitswahl oder Listenwahl ein. Gruß ein Neuling!!!
Community-Antworten (2)
11.04.2006 um 00:14 Uhr
Wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird, gibt es eine Personenwahl. In Eurem Fall hat dann jeder Wähler fünf Stimmen, die er an seine Lieblingskandidaten vergeben kann.
Gibt es mehr als eine gültige Liste, hat jeder Wähler nur noch eine Stimme, die er einer Liste geben kann. Wie sich die Sitze dann genau verteilen, ist alles andere als trivial, dennoch ein vereinfachtes Beispiel: im Betrieb arbeiten 60 Arbeitnehmer, alles Männer. Es gebe drei Listen, auf die 10, 20 bzw. 30 Stimmen entfallen. Jede der Listen enthalte mindestens fünf Bewerber.
Es werden nun die erreichten Stimmen jeder Liste der Reihe nach durch 1, 2, 3 usw. geteilt und untereinander aufgeschrieben.
Bei Liste 1 ergibt das 10; 5; 3,3; 2,5; 2, bei Liste 2 ergibt das 20; 10; 6,7; 5; 4, bei Liste 3 ergibt das 30; 15; 10; 7,5; 6.
Nun werden die fünf höchsten Teilzahlen ermittelt, dieses sind die 30; 20; 15; 10 (dreimal!), damit wären auf jeden Fall die ersten beiden MA auf der dritten Liste drin, ausserdem der erste Mitarbeiter auf der zweiten Liste. Die verbleibenden beiden Sitze müssten unter den drei Listen ausgelost werden wegen der Stimmengleichheit.
Kompliziert wird es, wenn die Geschlechterquote berücksichtigt werden muss, was in der Praxis fast immer gegeben ist.
Wende Dich am besten vertrauensvoll an Deinen Wahlvorstand, der weiss darüber hoffentlich besser Bescheid als der unsere =:-[.
Viele Grüße Klaus
11.04.2006 um 00:21 Uhr
.... und dann gibt es da noch die Möglichkeit, dass euer Wahlvorstand mit der Geschäftsleitung das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart. Dann gibt es nur die Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl).
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