Teilnahme am Wirtschaftsausschuss
Halo alle zusammen,
der BRV und der Stellv. haben das Recht, an jeder Ausschusssitzung teil zu nehmen. Gilt dieses auch für eine Wirtschaftsausschusssitzung? Unser Wirtschaftsausschuss ist vom GBR berufen. Jetzt hat sich auch der BRV eines Unternehmens bei WiA gemeldet und möchte in den WIA berufen werden. Ist das i. O.? Ich weiss das man hier nur persönlich oder fachlich geeignet sein muss. Aber kann er sowieso an dieser Ausschusssitzung teilnehmen?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke
Community-Antworten (1)
07.06.2011 um 15:41 Uhr
der BRV und der Stellv. haben das Recht, an jeder Ausschusssitzung teil zu nehmen.
Warum? Wo steht das? BRV uns stellv. sind Kraft Gesetz nur Mitglieder des Betriebsausschusses. In alle anderen Ausschüsse müssen sie wie jedes andere BRM gewählt werden. Entsprechend haben sie an den Sitzungen der anderen Ausschüsse genausowenig ein Teilnahmerecht wie jedes andere BRM welches dem Ausschuss nicht angehört. Wozu wäre ein Ausschuß auch gut wenn sich dann eh wieder alle BRM nach Gutdünken einfinden könnten?
Der WA ist ein von den anderen Ausschüssen des BR (trotz des Namens) vollkommen abgegrenztes Gremium mit seiner eigenen Rechtsgrundlage. Auch wenn nicht explizit erwähnt wird das die Sitzungen des WA nicht öffentlich sind ergibt sich doch schon aus der in diesem Ausschuss behandelten Materie das diese Sitzungen nicht öffentlich sein können! Entsprechend gibt es hier erst recht kein originäres Recht irgendwelcher BRM (oder BRV) an diesen Sitzungen teilzunehmen.
Jetzt hat sich auch der BRV eines Unternehmens bei WiA gemeldet und möchte in den WIA berufen werden. Ist das i. O.?
Warum nicht? Den Wunsch zu äußern ist nicht verboten. Und wenn der GBR diesen BRV in den WA beruft dann ist er Mitglied und nimmt auch teil. Wenn der GBR seinen Wunsch ablehnt, dann eben nicht...
Aber kann er sowieso an dieser Ausschusssitzung teilnehmen?
s.o.
Etwas anderes gilt für die nach §106 (5) vorgeschriebene Erläuterung des Jahresabschlusses, da diese unter Beteiligung des BR (hier: GBR) erfolgt. So weit dieser BRV in den GBR gewählt wurde ist er bei dieser Sondersitzung des WA natürlich dabei.
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