Erstellt am 01.06.2011 um 12:27 Uhr von rkoch
Natürlich nicht! Wie der BR Öffentlichkeitsarbeit betreibt bleibt ihm überlassen. Ihr dürft mit Diesen Aushängen nur nicht Eure Kompetenzen überschreiten. z.B. dürft ihr nicht zur Arbeitsverweigerung (Arbeitskampf) aufrufen oder den Kollegen anweisungen geben wie sie sich zu verhalten haben. Mancher Aushang wäre besser auch nicht veröffentlicht worden, insofern ist manchmal ein Händchen fürs Feingefühl gefragt. Aber ansonsten - nein, warum sollte der AG dabei zustimmen?
Wenn das Verhältnis mit dem AG angespannt ist KANN es allerdings sinnvoll sein Aushänge vorher mit ihm abzusprechen um nicht noch weiter ins Fettnäpfchen zu treten.
Erstellt am 01.06.2011 um 14:21 Uhr von Kölner
@rkoch
Man sollte vll. auch noch überlegen, wie man Aushänge formuliert und gestaltet. Ggf. kann man mit der Hilfe einer Gewerkschaft auch noch die haftungsrechtliche Dimension ändern...
Erstellt am 01.06.2011 um 14:41 Uhr von rkoch
Das meinte ich mit dem "Händchen"...
Erstellt am 01.06.2011 um 14:53 Uhr von Kölner
@rkoch
An kryptischen Aussagen stehst Du mir dann aber auch in nichts nach...
Erstellt am 01.06.2011 um 17:17 Uhr von paula
vielleicht ist rkoch der neue ramses? ;-)
Erstellt am 01.06.2011 um 18:15 Uhr von edgar
Ob der AG seinen "Schreibtisch" so an die Wand gehängt bekommt, dass man die BR-Aushänge darauf befestigen kann. Dann wäre ja dem Wunsch des AG entsprochen, er hätte sie auf dem Schreibtisch, als erster ;-)
Erstellt am 01.06.2011 um 18:37 Uhr von Kölner
@edgar
Klasse und witzige Idee. :-))
@paula
Wer weiss das schon. *grübel*