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Aushänge des BRs vom Arbeitgeber zustimmungspflichtig ?

S
Soveigh
Jan 2018 bearbeitet

Sind Aushänge des BRs vom Arbeitgeber zustimmungspflichtig ? Unser AG will jeden Aushang zuvor auf seinem Schreibtisch haben !

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Community-Antworten (7)

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rkoch

01.06.2011 um 14:27 Uhr

Natürlich nicht! Wie der BR Öffentlichkeitsarbeit betreibt bleibt ihm überlassen. Ihr dürft mit Diesen Aushängen nur nicht Eure Kompetenzen überschreiten. z.B. dürft ihr nicht zur Arbeitsverweigerung (Arbeitskampf) aufrufen oder den Kollegen anweisungen geben wie sie sich zu verhalten haben. Mancher Aushang wäre besser auch nicht veröffentlicht worden, insofern ist manchmal ein Händchen fürs Feingefühl gefragt. Aber ansonsten - nein, warum sollte der AG dabei zustimmen? Wenn das Verhältnis mit dem AG angespannt ist KANN es allerdings sinnvoll sein Aushänge vorher mit ihm abzusprechen um nicht noch weiter ins Fettnäpfchen zu treten.

K
Kölner

01.06.2011 um 16:21 Uhr

@rkoch Man sollte vll. auch noch überlegen, wie man Aushänge formuliert und gestaltet. Ggf. kann man mit der Hilfe einer Gewerkschaft auch noch die haftungsrechtliche Dimension ändern...

R
rkoch

01.06.2011 um 16:41 Uhr

Das meinte ich mit dem "Händchen"...

K
Kölner

01.06.2011 um 16:53 Uhr

@rkoch An kryptischen Aussagen stehst Du mir dann aber auch in nichts nach...

P
paula

01.06.2011 um 19:17 Uhr

vielleicht ist rkoch der neue ramses? ;-)

E
edgar

01.06.2011 um 20:15 Uhr

Ob der AG seinen "Schreibtisch" so an die Wand gehängt bekommt, dass man die BR-Aushänge darauf befestigen kann. Dann wäre ja dem Wunsch des AG entsprochen, er hätte sie auf dem Schreibtisch, als erster ;-)

K
Kölner

01.06.2011 um 20:37 Uhr

@edgar Klasse und witzige Idee. :-))

@paula Wer weiss das schon. grübel

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