Betriebsrätetreffen-Grundlage
Hallöle,
einige GBRM haben in der letzten Sitzung ein Betriebsrätetreffen diskutiert und es wird wohl eins stattfinden, aber ich finde die gesetzliche Grundlage nicht. Könnt ihr vielleicht helfen?
Community-Antworten (2)
16.05.2011 um 15:23 Uhr
Wie wäre es mit § 53 BetrVG. Eine andere Grundlage gibt es meines Wissens nicht.
16.05.2011 um 16:32 Uhr
§53 ist die Betriebsräteversammlung, die bei uns ende juni stattfindet. Allerdings meinte unser GBRV das Workshops zum Erfahrungsaustausch et. da nicht rein gehören, sondern dies das Betriebsrätetreffen wäre und nichts mit der Betriebsräteversammlung zu tun hat.
man hört und liest ja von betriebsrätetreffen und konferenzen von firmen xyz und irgendwo muss es ja eine grundlage dafür geben.
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