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Mitsprache des BR nach §99

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Aerosoliker
Jan 2018 bearbeitet

Ist der BR auch bei Einstellung von Auszubildenden in der Mitbestimmung nach § 99? Darf der Mutterkonzern eine Auszubildende des Mutterkonzernes an einen Arbeitsplatz in der Tochtergesellschaft setzten ohne den BR zu informieren? Es besteht nur in der Tochtergesellschaft ein BR, der Mutterkonzern "benötigt keinen BR"!!!

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Community-Antworten (6)

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Forentroll

10.05.2011 um 10:20 Uhr

@Aerosoliker Warum sollte er nicht in der Mitbestimmung sein?

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Petrus

10.05.2011 um 19:01 Uhr

"Einstellung" im Sinne des §99 ist nicht nur klassisch als Abschluss eines Arbeitsvertrages zu verstehen. Darunter fällt jeder Eingliederung eines MA in den Ablauf des Betriebes. Also auch Azubi, Leiharbeiter, Konzernleihe, "Honorarkraft", "studentische Aushilfe", ...

Wenn bei Euch ein MA der Mutter in die Tochter versetzt wird, ist das für euch eine Einstellung gemäß §99... Wenn bei Euch ein MA der Tochter bei der Mutter eingesetzt wird, ist das in der Regel eine versetzung nach §95(3) - und ihr seit wiederum nach §99 mit im Boot...

K
Kölner

10.05.2011 um 19:27 Uhr

@Petrus Im letzeren Fall hat ein abgebender BR nichts zu sagen, wenn der AN mit der Versetzung einverstanden ist!

P
Petrus

11.05.2011 um 12:25 Uhr

@Kölner: Halte ich für ein Gerücht. Es gibt schließlich noch mehr widerspruchsgründe gegen eine Versetzung, als eine Benachteiligung des zu Versetzenden... Wenn man will, dass der abgebende BR außen "vor ist", muss man zum Mittel des Änderungsvertrages greifen.; wir sind hier aber bei versetzungen ohne AV-Änderung.

K
Kölner

11.05.2011 um 18:40 Uhr

@petrus Magst Du selber im Kommentar nachsehen oder soll ich das machen?

A
alterBrummbär

11.05.2011 um 19:08 Uhr

...könnte die Versetzung der Auszubildenden zum Bestandteil der Berufsausbildung gehören??

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