W.A.F. LogoSeminare

Missstände sind reichlich da, doch keiner der AN geht zum BR

B
betonchris
Jan 2018 bearbeitet

Missstände sind reichlich da, doch keiner der AN sagt was! Wie soll der BR da vorgehen, wenn verschiedene negative Umstände vorhanden sind (unbezahlte Überstunden, extreme Mehrarbeit, unmenschlicher Leistungsdruck.....) und keiner der Kollegen geht offiziell zu einem der BR und sagt offiziell was. Es wurde bereits von uns als Kollegen mehrfach darauf hingewiesen, dass wir als BR erst einschreiten können, wenn sich jemand meldet, egal ob anonym oder auch so. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.

1.99507

Community-Antworten (7)

R
rolfo

09.05.2011 um 16:08 Uhr

Kann ich nicht ganz verstehen, der BR weiss dass Überstunden gemacht werden, dann hat er sie wohl auch genehmigt. Dann hat er auch dafür zu sorgen dass diese Überstunden vergütet werden. Ihr habt zu überwachen dass die zum Schutz der Mitarbeiter erlassenen Gesetze eingehalten werden, ebenso die Tarifvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen.

H
hefernan

09.05.2011 um 16:11 Uhr

Hallo Betonchris, warum solltet ihr als BR da erst einschreiten können wenn eine Beschwerde erfolgt. Erstens werden mitbestimmungspflichte Sachen wie Mehrarbeit, Überstunden usw. gemacht. Und zweitens seid ihr von den MAs gewählt worden damit ihr auf die Einhaltung von Gesetzen ,Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen achtet und alles zum Schutz Eurer MAs. Mein Rat an Euch genauere Informationen einholen und dem AG seine Grenzen aufzeigen und verdammt nochmal Euren Job machen.

Gruß Hefernan

P
Petrus

09.05.2011 um 16:11 Uhr

Wieso könnt ihr erst tätig werden, wenn sich jemand beschwert? Bitte §80 BetrVG lesen!

W
Widder

09.05.2011 um 16:15 Uhr

Als Ergänzung zu Rolfo.

Wo steht das ihr als BR warten müßt bis sich jemand an euch wendet???

Wenn ihr irgendwo Handlungsbedarf seht, (und da ist ja wohl mehr als genug vorhanden) dann handelt auch, dafür seid ihr gewählt worden, und nicht für´s abwarten.

B
betonchris

09.05.2011 um 16:22 Uhr

Jeder in unserem Haus bekommt Überstundenzulage. In den Arbeitsverträgen hat der Arbeitnehmer die Leistung von Mehrarbeit durch Zulage einer außertarifl. Zulage unterzeichnet. Die Tarifverträge werden dahingehend auch nicht mißachtet!
Es geht mir jetzt mehr um den extremen Druck tagsüber.

R
rtjum

09.05.2011 um 16:30 Uhr

Hallo betonchris,

wie ist das denn in den Verträgen vereinbart? Etwa sowas wie -- mit der übertariflichen Zulage sind etwaig anfallende Ü-Stunden abgegolten -- , also ganz pauschal oder genau definiert wieviele ü-Stunden? Wenn ersteres wäre das sehr wahrscheinlich sogar umwirksam!

gruß rtjum

P
Petrus

09.05.2011 um 16:31 Uhr

Dass die MA irgendwas unterschrieben haben heißt nicht, dass ihr keine Mitbestimmung mehr habt! Die Ü-Std bedürfen immer noch eurer Zustimmung (§87(1)Nr.3 BetrVG) Und zur "Leistungsverdichtung" könnten die §§87(1) Nr.7, 90, 91 BetrVG weiterhelfen...

Ihre Antwort