Erstellt am 09.05.2011 um 09:04 Uhr von kunzundhinz
Die MB regelt das BetrVG. Weiter reglt das BetrVG auch was, wie auf die TO kommt.
Erstellt am 09.05.2011 um 09:30 Uhr von charlot
Ihr müsste/ könntet ggf. den Ausschluss auflösen oder die Aufgabenübertragung zurück nehmen. Das was und wie steht auch wie oben geschrieben im BetrVG § 28. Ihr könnt aber nicht regelt, dass dort wo das BetrVG nur eine enfache Mehrheit vorsieht ihr die Zustimmung aller BRM braucht.
Erstellt am 09.05.2011 um 10:18 Uhr von betriebsratten
ÄÄhhmm...was für einen Ausschuss habt Ihr da gegründet?
Ein Betriebsausschuss-an den man so was delegieren kann-geht erst ab 9 Betriebsräten...
Ich lede es jetzt so dass Ihr nur zu 7 seid....
Grüße von den Betriebsratten
Erstellt am 09.05.2011 um 11:11 Uhr von Lucya
Danke, und an Betriebsratten wir sind ein 7er BR und haben einstimmig so beschlossen
Einstellungen, Versetzungen etc. 4 BR-Mitglieder ( die sind immer da, die anderen wechseln zwischen früh/spät- und nachtschicht )
Nur bei Kündigungen müssen alle dabei sein.
Jetzt wollen 2 BR-Mitglieder dem was sie vorher zugestimmt haben rückgängig machen
Meine Frage: müssen wir dem zustimmen - oder können wir sagen - nein es bleibt so !
Lucya
Erstellt am 09.05.2011 um 13:06 Uhr von Widder
Diese 2 BRM müssen das als Antrag zur Beschlussfassung als TOP auf die nächste Sitzung setzen lassen.
Dann beschließt das Gremium ob ihr dem zustimmt oder nicht.
Ändern ohne Beschluß geht nicht...
Erstellt am 09.05.2011 um 13:11 Uhr von petrus
Den entscheidenden Hinweis hat Betriebsratten gegeben: Ein Ausschuss, der selbständig über Einstellungen und Versetzungen _entscheiden_ darf, kann erst ab 9 BRM gebildet werden. Egal was ihr einstimmig beschlossen habt - der Beschluss damals war gesetzeswidrig.
Erstellt am 09.05.2011 um 13:29 Uhr von Widder
@Petrus
Stimmt nicht ganz so, schon mal §§ 28 u. 28a BetrVG gelesen.
Erstellt am 09.05.2011 um 13:30 Uhr von Ulrik
@petrus und betriebsratten
Wieso kann ein solcher Ausschuss erst ab 9 BRM gebildet werden?
§ 28 BetrVG sieht die Bildung von Ausschüssen zur selbstständigen Erledigung von Aufgaben ab 100 AN vor. Und das wäre dann bei einem BR von 7 BRM.
Erstellt am 09.05.2011 um 14:04 Uhr von petrus
Bitte genau lesen! _Bilden_ kann man den Ausschuss ab 7 BRM. Das _Übertragen_von_Aufgaben_ _zur_selbständigen_Erledigung_ ist aber nur erlaubt, wenn ein Betriebsausschuss gebildet ist. Und das geht bekanntlich erst ab 9 BRM...
Der Ausschuss kann also nur die Beschlüsse vorbereiten und dem Gremium eine Beschluss_empfehlung_ geben...