Leistungsüberwachung
Hallo zusammen,
in unserer Firma wird gestreikt in den Streikpausen wird der Druck immer höher. Nun ist es so, dass innerhalb der Abtl. Buchhaltung ein ganzes Team (das komplett streikt) nun seit heute durch 5Listen, die sie selbständig ausfüllen müssen, ihre Arbeit über den Tag verteilt personenbezogen auflisten soll. Darin wird der Name des MA, die Anzahl der erledigten Aufgaben sowie die Zeit für gewisse Arbeiten nachgefragtund allerlei Details. Diese müssen dann vom MA auf dem Bogen notiert und täglich an die Abtl-leitung gegeben werden. Es ist ein enormer Aufwand. Auf Nachfrage warum dies nicht durch die EDV erledigt wird, kam der Kommentar, das müßte ja dann erst beantragt werden. Nun meine Frage: Ist §91 BetrVG (Fitting)dafür ausreichend? Kann mir jemand einen guten Kommentar oder noch einen Tipp geben, damit diese Überwachung ein Ende hat. Vielen Dank Katjuscha
Community-Antworten (3)
04.05.2011 um 20:58 Uhr
Was willst Du denn hier mit § 91 .....die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen.... ????
Wie wäre es hier einfach einmal mit der Gewerkschaft zu sprechen, ob hier der AG unerlaubte Handlungen wegen des Streicks macht??
04.05.2011 um 21:04 Uhr
Gute Idee, da war ich heute auch. Trotz allem dachte ich, frag doch mal nach. Da wir im Moment viel Probleme haben, gibt es auch viel zu besprechen. Uns fiel nur der 91er ein. Hast du eine bessere Idee?
04.05.2011 um 21:27 Uhr
Wie kommt ihr auf § 91 ???
wenn dann § 87 (1) 1
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