Erstellt am 04.05.2011 um 18:31 Uhr von kunzundhinz
Du bist BR und solltest ja in dieser Funktion bei Kündigungen mitbestimmen und die Interessen Deiner Koll. vertreten! Wie bitte willst Duz dieses machen, wenn Du solche Fragen stellst?? Was sagst Du Koll. die berechtigter Weise mit solchen Fragen auf Dich zu kämen?
Wie kommst Du auf 1 1/2 Jahr Kündigungsfrist/Schutz??
Was hast Du bisher als BR gemacht?? gewürfelt??
Erstellt am 04.05.2011 um 19:42 Uhr von Geheim
Beide Kündigungs(schutz)fristen werden natürlich nicht zusammengerechnet. Es gilt das höchste, also 12 Monate.
Weshalb sollen, prozentual, dermaßen viele bei Euch gekündigt werden?
Erstellt am 04.05.2011 um 19:50 Uhr von AucheinGast
Geheim,
wie kommst du jetzt auf 12 Monate?
Das wird hier immer doller:-)))))))))
Erstellt am 04.05.2011 um 20:00 Uhr von Geheim
ok, nach Beendigung der Amtszeit sind's 12 Monate ;)
Erstellt am 04.05.2011 um 20:07 Uhr von kunzundhinz
Hier sollten einmal einige ins BetrVG und Kündigungsschutzgesetz und geltende Rechtsprechung schauen.
§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung
(1) Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. Nach Beendigung der Amtszeit ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eines Seebetriebsrats innerhalb eines Jahres,
Also, auch BR sind nicht unkündbar!!!
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AucheinGast
......................Der Betrieb will 300 Mitarbeiter entlassen 50 Behalten.....................
......................aus wichtigem Grund .......................
Also bitte, du fliefst zu hoch.
Wo bitte, hier ist ein wichtiger Grund, denn es geht in Richtung Teilbetriebsstillegung und keine weitere Beschäftigungsmöglichkeit. Dann gilt also "Kündigung im besonderen Fall mit sozialer Auslauffrist."
Erstellt am 04.05.2011 um 20:15 Uhr von Geheim
Wie werden in einem solchen Fall die Prioritäten bei betriebsbedingten Kündigungen, mal angenommen diese wären rechtmässig, gesetzt? Es gäbe also eine Sozialauswahl, wo steht da der amtierende BR?
Erstellt am 04.05.2011 um 20:24 Uhr von kunzundhinz
Auch der Br ist AN, also wird er wie jeder AN in die Liste gem. den normalen Regelungen einsortiert. Er würde nur wieder herausfallen wenn der besondere Kündigungsschutz greift. Doch hier könnte es so aussehen, dass der AG keinen Arbeitsplatz mehr hat den dieser BR wahrnehmen könnte. Dafür spricht ja auch die Zustimmung des Integrationsamtes. Denn diese hätte die Zustimmung bei einem Schwerbehinderten/Gleichgestellten nicht erteilt wenn eine Beschäftigungsmöglichkeit bestehen würde, denn auch dort gilt ja ein besonderer Kündigungsschutz.
Also BR sollten sich eigentlich in diesen Theme auskennen, denn wie wollen sie sonst die Rechte und Pflichten die seie haben wahrnehmen!!
Erstellt am 04.05.2011 um 20:33 Uhr von AucheinGast
hinzundkunz aus der Domstadt.
......................Der Betrieb will 300 Mitarbeiter entlassen 50 Behalten.....................
......................aus wichtigem Grund .......................
Also bitte, du fliefst zu hoch.