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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung nach Erziehungsurlaub

G
Global
Jan 2018 bearbeitet

Kollegin kommt aus dem Erziehungsurlaub (ehemalige Abteilung ist seit 2 Jahren aufgelöst und wird seit 2 eben diesen Jahren zentral verwaltet) und wird mit Kurzarbeit 100% bis zum Auslauf August wieder eingestellt und wird dann wahrscheinlich ihre Kündigung bekommen. Ist das möglich, oder hat sie ein besonderes Kündigungsrecht. Leider ist sie für die verbliebenen Bereiche nicht Qualifiziert und ihren Arbeitsbereich gibt es nicht mehr. Mit freundlichen Gruß global

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

03.05.2011 um 18:44 Uhr

. . . von einen besonderen Kündigungsschutz NACH der Elternzeit ist mir eigentlich nix bekannt . . .

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