Erstellt am 24.04.2011 um 21:19 Uhr von wahlvst
Bei Konzerneigenen Anwälten besteht Interessenskonflikt. Denn sie werden ja vom AG bezahlt. Der BR hat aber freie Anwaltswahl. Der Ag hat kein Weisungsrecht. Er kann ja die Entscheidcung des BR dann vor dem ArbG angehen.
Aber einfach den Anwalt auffordern, er möge es schriftlich mit Rechtsgrundlage dem BR geben. Der BR würde dieses dann rechtlich auf Gültigkeit prüfen lassen.
Es wäre dann doch von Ineresse wie der AG reagiert.
Sollten die Konzerneigenen Anwälten solches äußern könnte man den Hinweis geben, man würde sich an die Anwaltskammer wenden um dieses klären zu lassen.
Auch hier wäre dann die Reaktion von Interesse.
Erstellt am 25.04.2011 um 15:00 Uhr von ganther
ein Sydikusanwalt ist Euch sicher nicht zuzumuten! Ihr könnt euch selber einen nwalt suchen.Eine Enshränkung gibt es nur wenn Ihr einen nwat wollt der lange Fahrstrecken zu Euch hat. Wir haben da Erfahrungen im Bereich des § 80 BetrVG gesammelt, wo uns ein Gericht den Anwalt als Berater nicht zugestehen wollte, da die Fahrtkosten nicht erforderlich gewesen wären, da es sicher auch in unserer Nähe einen kompetenten Anwalt geben würde. In einem Gerichtsverfahren blieb unser Anwalt (der gleiche den wir auch nach § 80 BetrVG haben wollten) auf seinen Kosten wie Abwesenheitsgebühr und Fahrtkostenersatz hängen.
Erstellt am 26.04.2011 um 10:30 Uhr von gallocampo
Grober Unfug des Arbeitgebers, keine Frage.
Als erstes würde ich mir vom Arbeitgeber (soll er seine Anwälte fragen) mal die exakten Paragrafen bzw. die Urteile geben lassen, die das angeblich festlegen.
ha ha ha