Vorsitz BR konstituierende Sitzung
Hallo zusammen,
wir hatten letzte Woche unsere konstituierende Sitzung, haben es leider nicht geschafft einen Vorsitzenden zu wählen.
Nun ist nächste Woche eine neue konstituierende Sitzung angesetzt. Wenn dort auch kein Vorsitz gewählt wird, muss dann neu gewählt werden?
Community-Antworten (5)
15.04.2011 um 23:42 Uhr
Meiner bescheidenen Meinung nach, hättet ihr solange machen müssen bis ihr einen BRV dessen Stellvertreter und am besten auch noch einen Schriftführer gewählt habt.
Wie groß ist euer Gremium denn?
tommy
16.04.2011 um 00:04 Uhr
13 Betriebsratsmitglieder.
Wir versuchen nun in der nächsten Sitzung einen Vorsitzenden zu wählen.
Wenn der Wahlvorstandsvorsitzende in der Einladung keinen Tagesordnungspunkt zur Wahl eines Schriftführers aufgelistet hat, kann er dann eh nur in der nächsten Sitzung bestimmt werden, oder?
16.04.2011 um 09:10 Uhr
Hallo gatbin,
schaut mal im BetrVG unter´§ 26 nach.
"Die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des mehrköpfigen BR. Nimmt der BR die Wahl nicht vor, so handelt er pflichtwidrig und kann nach § 23 wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden."
Warum habt ihr bis jetzt keinen Vorsitzenden? Will es keiner machen?
Gruß Brigachkatz
16.04.2011 um 13:48 Uhr
Was auch wichtig ist, den BR gibt es es handlungsfähig als BR nach Abschluss der konstituierenden Sitzung. Erst ab dann muss der AG diesen beachten beteiligen. Eigentlich hättet ihr auch max. die Sitzung unterbrechen dürfen bis zum nächsten Tag und dann weitermachen. Denn es gibt im BetrVG nur 1 konstituierende Sitzung. Ist es in dieser nicht möglich, weil keiner bereit ist für die Funktionen BRV/Stellvertreter zu kandidieren, bedeutet dieses eben, es kann kein BR gebildet werden und es muss Neuwahl erfolgen. Man sollte sich dann auch ganz ernsthaft fragen, warum sind diese Koll. zur Wahl angetreten? Wollten diese sich nur besser absichern oder war es Neugier, mehr wissen wollen? Das Gesetz geht von anderen Dingen aus. Jeder der zur Wahl antritt sollte auch bereit sein alle Funktionen des BR auszuüben. Denn das Gesetz kennt hier kein Unterscheide betreffend der Kandidatur/Wahl.
Man kann also nicht antreten nur um "einfaches" BR;M werden zu wollen.
18.04.2011 um 18:35 Uhr
Unter dem Strich seid ihr nicht einmal ein Karnevalsverein, denn DER hat einen Vorsitzenden.
So etwas stimmt mich einfach traurig.
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