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Seminarbesuch

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robertgoytex
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

da unser BR leider alt-eingefahren ist und sich gegen Neues bzw. konstruktive Änderungen innerhalb der Sitzungen weigert, habe ich nun versucht für mich als EBR (an 50% der Sitzungen teilgenommen) ein Seminar "durchzuboxen". Da ich erst seit 11 Monaten im BR als Ersatzmitglied mit wenig Ahnung bin, konnte ich nur mit Schulungsanspruch nach § 37,6 BetrVG punkten.

Nun zur Frage: Sollte ein Endsendebeschluss zustande kommen, dürfte ich mir z.B. als Seminarteilnehmer den Anbieter SELBST aussuchen oder zumindest aus Vorschlägen wählen???

Besten Dank für die kommende Hilfestellung

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Community-Antworten (5)

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Tulpe

15.04.2011 um 14:47 Uhr

Du kannst dir selbst einen Anbieter Aussuchen sofern er im Finanzellen Bereich liegt. Das heißt du bist zum Beispiel aus Stutt. nach möglichkeiten in der Nähe nicht Unbedingt auf Rügen. Wir machen das so das wir Preise vergleichen mit Übernachtung, dauer, Inhalt und dann einen Aussuchen. Ich hoffe das ist eine Hilfe. Grüße

R
robertgoytex

15.04.2011 um 14:52 Uhr

@ Tulpe

Danke dies ist schonmal hilfreich.

Kann mir noch jemand sagen, worauf ich mich stützen kann bzw. wie der finanzielle Bereich in EURO ausgedrückt ist.

W
wahlvst

15.04.2011 um 14:58 Uhr

Tupe,

NEIN, ......

....das BRM/EBRM darf sich nicht einfach einen Anbieter aussuchen. Das Gremium beschließt wer wann wo auf welches Seminar geht. Denn im BetrVG heißt es ja der BR und nicht das BRM fasst den Beschluss. Aber, ja ein Gremium nimmt Vorschläge der BRM mit in die Überlegung.

S
Südmann

16.04.2011 um 09:56 Uhr

Na ja, möchte nur zu bedenken geben, Schulungsanspruch Ersatzmitglied ist nicht unbedingt so eine klare Sache.....

Der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist. Dennoch ist die Erforderlichkeit der Schulung in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen bei Ersatzmitgliedern anders zu beurteilen als bei ordentlichen, ständig heranzuziehenden Betriebsratsmitgliedern. Sie lässt sich insbesondere nicht generell bejahen. BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/ 00

http://lexetius.com/2001,1767

B
Brigachkatz

16.04.2011 um 10:49 Uhr

Hallo robertgoytex,

sind in euerem BR noch mehr neue Betriebsräte, bzw. Ersatzmitglieder?

Wir haben in unserem BR (7 BR) fünf neue Mitglieder. Auch die Ersatzmitglieder sind noch nie im BR gewesen. Daher hatten wir letztes Jahr eine Inhouse-Schulung BetrVG. Bei der Schulung waren auch zwei Ersatzmitglieder dabei.

Wäre das bei euch auch eine Möglichkeit?

Gruß BK

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