Erstellt am 15.04.2011 um 12:47 Uhr von Tulpe
Du kannst dir selbst einen Anbieter Aussuchen sofern er im Finanzellen Bereich liegt. Das heißt du bist zum Beispiel aus Stutt. nach möglichkeiten in der Nähe nicht Unbedingt auf Rügen. Wir machen das so das wir Preise vergleichen mit Übernachtung, dauer, Inhalt und dann einen Aussuchen.
Ich hoffe das ist eine Hilfe.
Grüße
Erstellt am 15.04.2011 um 12:52 Uhr von robertgoytex
@ Tulpe
Danke dies ist schonmal hilfreich.
Kann mir noch jemand sagen, worauf ich mich stützen kann bzw.
wie der finanzielle Bereich in EURO ausgedrückt ist.
Erstellt am 15.04.2011 um 12:58 Uhr von wahlvst
Tupe,
NEIN, ......
....das BRM/EBRM darf sich nicht einfach einen Anbieter aussuchen. Das Gremium beschließt wer wann wo auf welches Seminar geht. Denn im BetrVG heißt es ja der BR und nicht das BRM fasst den Beschluss. Aber, ja ein Gremium nimmt Vorschläge der BRM mit in die Überlegung.
Erstellt am 16.04.2011 um 07:56 Uhr von Südmann
Na ja, möchte nur zu bedenken geben, Schulungsanspruch Ersatzmitglied ist nicht unbedingt so eine klare Sache.....
Der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist.
Dennoch ist die Erforderlichkeit der Schulung in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen bei Ersatzmitgliedern anders zu beurteilen als bei ordentlichen, ständig heranzuziehenden Betriebsratsmitgliedern. Sie lässt sich insbesondere nicht generell bejahen.
BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/ 00
http://lexetius.com/2001,1767
Erstellt am 16.04.2011 um 08:49 Uhr von Brigachkatz
Hallo robertgoytex,
sind in euerem BR noch mehr neue Betriebsräte, bzw. Ersatzmitglieder?
Wir haben in unserem BR (7 BR) fünf neue Mitglieder. Auch die Ersatzmitglieder sind noch nie im BR gewesen.
Daher hatten wir letztes Jahr eine Inhouse-Schulung BetrVG.
Bei der Schulung waren auch zwei Ersatzmitglieder dabei.
Wäre das bei euch auch eine Möglichkeit?
Gruß BK