Sehr geehrte Damen und Herren,

unserem Betriebsrat (BR) gegenüber wird immer wieder bemängelt, dass wir zu wenig machen. Allerdings muss man auch sagen, dass in der Belegschaft ein ständiges Kommen und Gehen ist. Trotzdem wurden 1. Schritte zur Verbesserung eingeleitet.

Mein Vorschlag ist es nun, über eine Homepage, von mir erstellt, die Arbeit des BR besser publik zu machen. Mitglieder vom BR zweifeln die Rechtmäßigkeit an. Gibt es konkrete rechtliche Vorgaben, an die man sich halten muß bzw. ist es gänzlich ausgeschlossen, mit einer HP im Betrieb (Schwimm-Erlebnisbad) zu arbeiten? Die HP soll ins Internet...

Grüße von Michael