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Chaos im Wahlvorstand

H
himmelblau
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin vom BR als Mitglied des Wahlvorstandes bestellt worden. Die Zusammenarbeit bei uns ist gelinde gesagt eine Katastrophe. Wir haben das WAhlausschreiben herausgegeben und nun wollen Kollegen aus dem Wahlvorstand die Wahl für ungültig erklären lassen. Es ist kein vernünftiges Treffen mehr möglich da die Fronten total verhärtet sind.

Nun soll zudem der Wahlvorstandsvorsitzende seines Amtes enthoben werden. Ist dies überhaupt möglich? Leider kenne ich mich da nicht so gut aus. Ich habe schon gelesen und recherchiert aber ich finde nichts dazu.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, was ich in einer solchen Situation tun kann?

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Community-Antworten (3)

R
rainerw

08.04.2011 um 12:29 Uhr

himmelblau, hier stellt sich erstmal die Frage was sollen das für Verstösse sein die eine ungültigkeit der Wahl zur Foge hätten? Und wer will den Wahlvorstandvorsitzenden abwählen?

H
himmelblau

08.04.2011 um 13:09 Uhr

angeblich Fristen sollen nicht stimmen z.B.. Das ist aber alles schon abgeklärt und alles korrekt gelaufen.

Kandidaten und WV Mitglieder wollen den Vorsitzenden absägen.

D
DerAlteHeini

10.04.2011 um 02:28 Uhr

himmelblau Die Mitglieder des Wahlvorstandes und auch der Vorsitzende, sowie eventuelle Ersatzmitglieder werden nicht gewählt, sondern bestellt. Somit können Wahlvorstandsmitglieder den Vorsitzenden auch nicht abwählen. Der Wahlvorstand kann auch keinen neuen Vorsitzenden wählen. Kandidaten der Betriebsratswahl haben keinerlei Möglichkeiten über den Wahlvorstand zu bestimmen. Sie sind eben nur Kandidaten, und mehr nicht. Die Willensbildung des Wahlvorstandes erfolgt durch Beschluss. Will die Mehrheit des Wahlvorstandes gesetzeswidrig in die Wahl eingreifen, könnte dies eventuell per einstweilige Verfügung gestoppt werden oder nach Ende der Wahl die Wahl innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten werden.

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