Erstellt am 02.09.2005 um 09:19 Uhr von Frank B.
Die drastisch gestiegenen Benzinpreise sind sicherlich ein zur Zeit heiß diskutiertes Thema, aber die Aufwandsentschädigung pro gefahrenen Kilometer richtet sich nicht nach dem Spritpreis sondern nach der Steuergesetzgebung.
Darin ist geregelt bis zu welchem Betrag pro Kilometer zu erfolgen hat. Bei uns sind es 0,30Euro.
Vielleicht hat ja hier im Forum jemand den genauen §en bei der Hand.
Erstellt am 03.09.2005 um 19:56 Uhr von DasDino
Hallo ChaosFranky!
Da kann ich Dich und den Kollegen Frank B. noch unterbieten, bei uns sind es sagenhafte € 0,14. Leider hab ich keinen §en bei der Hand, aber ich tu´ mir gerade sehr leid :-)
Erstellt am 04.09.2005 um 11:46 Uhr von BMW
Hallo zusammen,
es ist richtig wie Frank B.geantwortet hat.
Das Kilometergeld sollte schon an die gesetzliche Kilometergeldpauschale gekoppelt sein.Es gibt ansonsten noch eine andere Alternative :Der AG muß dann eine Bescheinigung ausfüllen über die erstattung der gefahrenden Kilometer dann kann der AN die differenz selbst noch von der Steuer absetzen.Ansonsten schau mal auf dieser Seite nach
http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Oeffentlicher__Dienst/DatenundFakten/Reisekostenrechtreformgesetz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Reisekostenrechtreformgesetz.pdf
Gruß BMW