Hallo Kollginnen und Kollegen,
hier mal wieder eine Frage von mir:
Bei BR-Sitzungen ist ja das Nachladen von Ersatzmitgliedern klar geregelt. Bei arbeitsbedingten Abwesenheiten dürfen keine Ersatzmitglieder geladen werden. Gilt das genauso auch beim Betriebsausschuss?
Wenn ja wo finde ich dazu rechtliche Hinweise?
Danke!
Lg
Sandmann
Erstellt am 24.03.2011 um 12:41 Uhr
von sandmann Beitrag teilen: 39555

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

leider habe ich noch keine Antwort auf meine Frage erhalten, was in diesem Forum ja sehr ungewöhnlich ist. Hat nicht doch jemand eine Idee bzw. kann mir sagen, wie das in Euren Betrieben geregelt wird?

Danke!
lg
Sandmann
Antwort 1 Erstellt am 25.03.2011 um 07:50 Uhr von sandmann