Erstellt am 22.03.2011 um 12:04 Uhr von Gustl
Hallo Maike,
ich hatte bei unserer Wahl das gleiche Problem. Einen Gesetz wüsste ich vom Stehgreif nicht, aber unsere Gewerkschaft gab uns hierzu die Info. Du hast Recht, sie kann nicht einfach runter von der Liste, ebenso darf keiner aus sie selbst publizieren, dass sie das eventuelle Amt nach der Wahl nicht annehmen wird. So soll aus Anstandsgründen, falls eure Firmengröße dies hergibt, kundtun, dass sie das Amt nicht annimmt, da sonst die Wähler die für sie gestimmt hätten verärgert wären über die verlorene Stimme.
Gruß, Gustl
Erstellt am 22.03.2011 um 13:20 Uhr von Forentroll
@ Maike
Die Liste kann und darf nicht mehr nachträglich verändert werden, wenn Sie abgegeben wurde und vom Wahlvorstand für gültig erklärt wurde.
Ein kleine Tip. Oben ist ein hellblauer Button mit Software für Betriebsräte. Da gibt es eine Software mit allen Paragrafen und Hilfen für die Wahl. Diese kannst du ohne registierung 10 Mal benutzen. Darin findest du die Wahlordnung und den entsprechenden Paragrafen.
Erstellt am 22.03.2011 um 14:55 Uhr von Maike
Danke für Eure Antworten!