Streichung Kandidatur
Hallo Zusammen! Wir haben am 05.04.2011 unsere BR-Wahl. Jetzt, nachdem die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge abgelaufen ist (wir haben nur eine Liste, also Persönlichkeitswahl), will ein Kandidat sich wieder von der Liste streichen lassen. Das ist doch nicht möglich oder? Er kann doch nur nach der Wahl ablehnen oder? Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte? Vielen Dank schon im Voraus!
Community-Antworten (3)
22.03.2011 um 13:04 Uhr
Hallo Maike,
ich hatte bei unserer Wahl das gleiche Problem. Einen Gesetz wüsste ich vom Stehgreif nicht, aber unsere Gewerkschaft gab uns hierzu die Info. Du hast Recht, sie kann nicht einfach runter von der Liste, ebenso darf keiner aus sie selbst publizieren, dass sie das eventuelle Amt nach der Wahl nicht annehmen wird. So soll aus Anstandsgründen, falls eure Firmengröße dies hergibt, kundtun, dass sie das Amt nicht annimmt, da sonst die Wähler die für sie gestimmt hätten verärgert wären über die verlorene Stimme.
Gruß, Gustl
22.03.2011 um 14:20 Uhr
@ Maike
Die Liste kann und darf nicht mehr nachträglich verändert werden, wenn Sie abgegeben wurde und vom Wahlvorstand für gültig erklärt wurde.
Ein kleine Tip. Oben ist ein hellblauer Button mit Software für Betriebsräte. Da gibt es eine Software mit allen Paragrafen und Hilfen für die Wahl. Diese kannst du ohne registierung 10 Mal benutzen. Darin findest du die Wahlordnung und den entsprechenden Paragrafen.
22.03.2011 um 15:55 Uhr
Danke für Eure Antworten!
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