Erstellt am 14.03.2011 um 20:24 Uhr von wölfchen
1. der Rest des noch existierenden BR bestellt den Wahlvorstand, also auch die Personen, aus denen der WV besteht.
2. Wenn 2 Listen abgegeben werden, hat man automatisch Listenwahl und da kann man nix gegen machen, wenn man keine Wahlanfechtung riskieren will . . .
Erstellt am 14.03.2011 um 20:31 Uhr von Kölner
...und die Listenwahl ist GG geschützt!
Erstellt am 14.03.2011 um 21:36 Uhr von Lotte
testbenutzer,
wenn wirklich keiner die Listenwahl möchte, dann sollte jemand dafür sorgen, dass es eine offene Liste gibt, auf der alle, die kandidieren möchten sich eintragen können.
Sollte es aber doch EINEN geben, der lieber eine eigene Liste möchte, hat man ein Problem. Vor allem, wenn man nicht so darauf geachtet hat oder gar nicht darauf achten wollte, in welcher Reihenfolge die Kandidaten auf der offenen Liste stehen...
Erstellt am 15.03.2011 um 06:12 Uhr von Rattle
Hallo, zusammen
"testbenutzer,
wenn wirklich keiner die Listenwahl möchte, dann sollte jemand dafür sorgen, dass es eine offene Liste gibt, auf der alle, die kandidieren möchten sich eintragen können.
Sollte es aber doch EINEN geben, der lieber eine eigene Liste möchte, hat man ein Problem. Vor allem, wenn man nicht so darauf geachtet hat oder gar nicht darauf achten wollte, in welcher Reihenfolge die Kandidaten auf der offenen Liste stehen..."
selten soviel dummfug aufeinmal gelesen........"dann sollte man dafür sorgen" in alter mafiamanier, oder wie?
MFG
Erstellt am 15.03.2011 um 07:56 Uhr von Tanzbär
@rattle
Dummfug ja, aber von Dir!
Warum sollte sich nicht einer darum kümmern und eine "offene" Liste erstellen (lassen)?
Das hat mit Mafia nichts zu tun, sondern mit machen, selbermachen!
Und wenn dann einer eine zweite Liste bringt, dann ist das eben so! DAS kann nicht verhindert werden.
Erstellt am 15.03.2011 um 08:26 Uhr von rkoch
@Tanzbär
Ich muss Rattle in einer Hinsicht unterstützen:
Das von testbenutzer aufgeworfene Szenario zeigt mir recht deutlich, das hier massive Unkenntnis der Lage vorliegt. In einer derartigen Situation ist es brandgefährlich eine derartige "offene Liste" ins Spiel zu bringen. Schließlich funktioniert diese Manipulation AUSSCHLIESSLICH, wenn
- ALLE Bewerber der bereits existierenden Listen sich auf dieser offenen Liste eintragen
- ALLE Bewerber nach Einreichung dieser Liste aufgrund der Nachfrage des WV erklären, das sie ihre Kandidatur auf den alten Listen aufgeben
- zumindest eine ausreichende Anzahl Stützer dieser Liste (sofern sie auch die anderen Listen gestützt haben) sich dafür erklären das sie die Stütze der anderen Listen aufgeben und jetzt diese Liste stützen
- und schließlich nicht irgendein Idiot nicht noch eine Liste einreicht.
Wenn an dieser Schiene IRGENDETWAS nicht funktioniert, bricht das Chaos vollends aus. Ich kann ebenfalls eine derartige Vorgehensweise NICHT empfehlen, so lange die Wahlbewerber und Stützer in dem Betrieb sich nicht ABSOLUT sicher sind was sie tun! Und nach dem was da am Laufen ist bin ich mir 99% sicher das das in die Hose geht! Schließlich entstehen zwei Listen nicht zufällig aus dem Nichts! Es sind wohl eher die Wähler die Personenwahl wollen, nicht die Kandidaten (zumindest von einer Liste).
@testbenutzer
> Ist es rechtens, dass ehemalige BR-Mitglieder (vorübergehendes Mandat) selbst in den Wahlvorstand gehen?
DAS ist kein Problem sonder relativ oft der Fall (wenn nicht sogar üblich). Der Wahlvorstand ist ja auch nur das "Arbeitstier" und darf auf den Wahlausgang grundsätzlich keinen Einfluss nehmen (was nicht heißt, das die WVM nicht selbst kandidieren dürfen). Insofern ist es irrelevant wer im WV sitzt, solange der WV seine Arbeit ordentlich macht.
> Das Problem ist, die 2 ehemaligen BR, wegen denen der BR aufgelöst wurde haben sich selbst in den wahlvorstand geordert.
nochmal zur Erklärung dessen was wölfchen unter 1. kurz angeschnitten hat:
DAS geht grundsätzlich NICHT! Wird ein BR deshalb aufgelöst, weil zu viele BRM zurückgetreten sind, dann besteht der "geschäftsführende BR" der die Wahl anstößt nur noch aus den verbleibenden BRM. Die beiden KÖNNEN faktisch sich also nicht in den Wahlvorstand geordert haben. Selbst WENN sie zu diesem Zeitpunkt noch im BR (unrichtigerweise) aktiv waren hätten sie sich selbst nur dann in den Wahlvorstand ordern können, wenn sie zu diesem Zeitpunkt die Mehrheit im BR hatten, also wenn a) der BR nur aus 3 BRM bestand oder b) nur aus 5 BRM bestand und an der Abstimmung nur 3 BRM teilgenommen hätten. Ansonsten waren auf jeden Fall noch andere BRM daran beteiligt. Da die BR-Größe bei Euch aber 7 BRM ist sind beide Fälle relativ unwahrscheinlich (wenn auch möglich).