Erstellt am 09.03.2011 um 10:46 Uhr von Petrus
Susel: Wie wär es mit ÖPNV?
Zu Wegezeiten und Fahrtkosten: siehe §44 BetrVG
Und wenn man dem ArbGeb klar macht, dass da Kosten entstehen, wird er vielleicht auch eine für ihn kostengünstigere vorschlagen...
Erstellt am 09.03.2011 um 10:46 Uhr von wölfchen
. . . entweder gibt es Betriebsfahrzeuge in ausreichender Menge, dann müsstet Ihr mit der GF abstimmen, dass diese auch zur Verfügung stehen, oder Ihr beauftragt in Absprache mit der GF ein Nahverkehrsunternehmen mit der Bereitstellung eines Sammeltransports . . .