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Kündigungszeit welche für den Arbeitnehmer ?

L
Lautlos
Jan 2018 bearbeitet

Der Mitarbeiter hat gekündigt - Ist seit 7 Jahren im Unternehmen - wie lange ist die Kündigungsfrist ?

Passus im Arbeitsvertrag

„Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zulässig. Eine Veränderung der Kündigungsfristen erfolgt aufgrund der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und gilt für beide Seiten gleichermaßen.“

Ich sage 1 Monat Arbeitgeber 2 Monate .....

1.30908

Community-Antworten (8)

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Rapper

01.03.2011 um 13:45 Uhr

Lautlos,

dein AG hat leider recht. Ab 5 Jahre beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende. Nachzulesen im BGB § 622.

Rapper

P
pitsieben

01.03.2011 um 14:04 Uhr

@ Lautlos, für AN gilt der § 622 Abs. 1, Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

R
rtjum

01.03.2011 um 14:07 Uhr

Hallo,

und was wenn in einem TV was anderes vereinbart ist? Dann gilt doch wohl der TV oder?

P
pitsieben

01.03.2011 um 14:17 Uhr

@ rtjum, von einem TV ist hier nicht die Rede, sondern von einem AV. Laut § 622 Abs. 4 BGB können abweichende Regelungen getroffen werden oder ihre Anwendung in einem AV(für nicht tarifgebundene AN und AG) vereinbart worden ist

R
rtjum

01.03.2011 um 15:00 Uhr

@pitsieben drum frag ich ja. die angaben von lautlos geben doch gar nicht her ob nicht evtl ein wirksamer tv besteht und der steht doch dann über dem AV oder nicht?

zumindest wenn die vereinbarung im TV besser ist als im AV

U
Ulrik

01.03.2011 um 17:31 Uhr

@pit7

Wieso 4 Wochen zum Monatsende?? Deine §§-Angabe ist korrekt, aber es sind bei einer Dauer von 7 Jahren im Unternehmen zwei Monate Kündigungsfrist zum Ende des Monats.

Natürlich sofern kein TV dagegen steht.

K
Kölner

01.03.2011 um 19:37 Uhr

@Ulrik Aber die Kündigungsfrist kann gekürzt werden...

U
Ulrik

02.03.2011 um 09:11 Uhr

@Kölner Im AV, so wie lautlos geschrieben hat, steht "Eine Veränderung der Kündigungsfristen erfolgt aufgrund der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und gilt für beide Seiten gleichermaßen" Das bedeutet für mich den Bezug auf den § 622 BGB, der dann für beide Seiten gilt. Und das wären 2 Monate. Von einer Verkürzung der Kündigungsfrist hab ich nix gelesen :-)

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