Erstellt am 01.03.2011 um 12:45 Uhr von Rapper
Lautlos,
dein AG hat leider recht. Ab 5 Jahre beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende. Nachzulesen im BGB § 622.
Rapper
Erstellt am 01.03.2011 um 13:04 Uhr von pitsieben
@ Lautlos,
für AN gilt der § 622 Abs. 1, Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Erstellt am 01.03.2011 um 13:07 Uhr von rtjum
Hallo,
und was wenn in einem TV was anderes vereinbart ist?
Dann gilt doch wohl der TV oder?
Erstellt am 01.03.2011 um 13:17 Uhr von pitsieben
@ rtjum,
von einem TV ist hier nicht die Rede, sondern von einem AV.
Laut § 622 Abs. 4 BGB können abweichende Regelungen getroffen werden oder ihre Anwendung in einem AV(für nicht tarifgebundene AN und AG) vereinbart worden ist
Erstellt am 01.03.2011 um 14:00 Uhr von rtjum
@pitsieben
drum frag ich ja.
die angaben von lautlos geben doch gar nicht her ob nicht evtl ein wirksamer tv besteht und der steht doch dann über dem AV oder nicht?
zumindest wenn die vereinbarung im TV besser ist als im AV
Erstellt am 01.03.2011 um 16:31 Uhr von Ulrik
@pit7
Wieso 4 Wochen zum Monatsende?? Deine §§-Angabe ist korrekt, aber es sind bei einer Dauer von 7 Jahren im Unternehmen zwei Monate Kündigungsfrist zum Ende des Monats.
Natürlich sofern kein TV dagegen steht.
Erstellt am 01.03.2011 um 18:37 Uhr von Kölner
@Ulrik
Aber die Kündigungsfrist kann gekürzt werden...
Erstellt am 02.03.2011 um 08:11 Uhr von Ulrik
@Kölner
Im AV, so wie lautlos geschrieben hat, steht "Eine Veränderung der Kündigungsfristen erfolgt aufgrund der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und gilt für beide Seiten gleichermaßen"
Das bedeutet für mich den Bezug auf den § 622 BGB, der dann für beide Seiten gilt.
Und das wären 2 Monate. Von einer Verkürzung der Kündigungsfrist hab ich nix gelesen :-)