Seminarbesuch
Hallo,
wenn ein ordnungsgemäßer Beschluss zur Seminarteilnahme gefasst wurde, und der Kollege auch zum Seminar war: Wie verhalten wir uns, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht tragen will?
Community-Antworten (2)
24.02.2011 um 13:57 Uhr
Hallo,
stellt beim AG einen Antrag auf Sachverständigenunterstützung mit Begründung.
Das Reicht meisst schon.
Ansonsten zum Anwalt - der macht das schon!
Gruß von Ostwest
24.02.2011 um 14:33 Uhr
weiss zwar nicht was du da mit einem Sachverständigen willst....
geht einfach auf den Seminaranbieter zu. Der weiss genau wie er zu seinem Geld kommt...
oder geht es noch um Spesen und co?
Verwandte Themen
Seminarbesuch - Kann der Vorgesetzte den Seminarbesuch anweisen?
ÄlterHallo Betriebsräte, mein Vorgesetzter ist der Meinung, dass er mich zu einem Kommunikationsseminar schicken muss. Ich habe keinerlei Kundenkontakt. Und zu einem Seminar möchte ich auch nicht. Kann
Bezahlung bei Seminarbesuch
ÄlterVon unserer Personalleitung wurde uns mitgeteilt: Bei Seminarbesuch wird nur der Durchschnitt bezahlt. Auf unsere Antwort, hier gebe es lt. § 37,6 ein Gesetzbeschluß,das bei Seminarbesuch auch für
SBV Seminarbesuch
ÄlterHallo zusammen, wir als SBV haben eine Frage zum Thema Seminar. Kann uns der Arbeitgeber ein Seminarbesuch ablehnen weil die Kosten dafür zu hoch wären ( Übernachtung/ Verpflegung usw.)? Gleichzeitig
Seminarbesuch Reisezeit/Arbeitszeit
ÄlterHallo zusammen, kann mir jemand helfen bei der Frage, ob bei einem Seminarbesuch ohne Hotelübernachtung und täglicher Fahrt nach Hause, diese Reisezeit als Arbeitszeit gilt? Gerne auch mit §. Einen an
Beschlussfassung zum Seminarbesuch
ÄlterMuss ein Beschluss des BR zum Seminarbesuch einstimmig sein?