Erstellt am 31.01.2011 um 16:49 Uhr von neskia
Wer legt denn Euch fest wie ihr eure BR-Arbeit machen wollt?
Ihr als BR oder die GL?
Erstellt am 31.01.2011 um 17:10 Uhr von paula
Euer Vorsitzender ist echt lustig. Man kann sicher streiten, ob ein BR eine GO braucht. Aber diese muss sicher nicht die GL gegenzeichnen. Ihr müßt sie auch nicht der GL zur Kenntnis bringen
Erstellt am 31.01.2011 um 17:33 Uhr von Kölner
@paula
Wer weiss, was alles in dieser GO geregelt ist. ;-)
...regelmäßige Geschäftsessen, Tantiemen für den BR ...
Erstellt am 31.01.2011 um 17:53 Uhr von neskia
Im Ernst
Wer behauptet muss beweisen, also frage den BRV nach seiner Quelle
Nach §36 wird die GO vom BR beschlossen und tritt damit in Kraft. Egal ob jemand sonst unterschreibt oder nicht. Ihr braucht auch niemanden über die Existenz der GO in Kenntnis zu setzen. In der Regel geht die GO auch nur euch was an.
Erstellt am 31.01.2011 um 19:29 Uhr von pfeilenbogen
...unser Vorsitzender behauptet, dass die GL auch unterschreiben muss!
Man / BR sollte hier überlegen, ob man den optimal BRV hat. Bei solchen Ausagen kann man es bezweifeln!
Man kann einen anderen wählen Tagesordnungspunkt und Mehrheit reicht
Erstellt am 01.02.2011 um 06:41 Uhr von Tanzbär
Ich denke mal, der Vorsitzende weiß es nicht besser.
Und alle anderen auch nicht, denn sonst kämen nicht solche Fragen.
Da wird es schwer, einen "besseren", wissenden Vorsitzenden zu finden.
Also: Wegtreten zum Seminar!